Eine genaue und korrekte Abrechnung der Heiz- und Nebenkosten ist für Mieter und Vermieter von großer Bedeutung. Es kann jedoch vorkommen, dass die Abrechnungen unerwartet hohe Kosten aufweisen oder sich Abweichungen zwischen verschiedenen Zählerständen zeigen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie solche Abweichungen entstehen können, was Mieter und Vermieter beachten sollten und welche Schritte bei Unstimmigkeiten zu ergreifen sind.
Die Bedeutung der korrekten Zählerablesung
Die Grundlage jeder korrekten Abrechnung von Energie- und Wasserkosten sind die Zählerstände. Diese müssen genau abgelesen und fristgerecht gemeldet werden. Das betrifft vor allem Gas-, Strom- und Wasserzähler, aber auch Wärmezähler in Mehrfamilienhäusern. Werden Zählerstände nicht rechtzeitig gemeldet, kann es sein, dass der Versorger den Verbrauch schätzt. Schätzungen basieren meist auf Durchschnittswerten oder dem Vorjahresverbrauch, was in vielen Fällen zu Abweichungen führen kann.
Was tun bei Abweichungen?
Sollten Sie bei der Ablesung feststellen, dass der aktuelle Zählerstand ungewöhnlich hoch oder niedrig ist, lohnt sich ein Vergleich mit dem Vorjahresverbrauch. Diesen finden Sie meist auf der letzten Abrechnung. Solche Vergleiche können oft helfen, den tatsächlichen Verbrauch realistisch einzuschätzen. Wenn Ihnen dennoch Zweifel an der Richtigkeit des Zählerstandes kommen, könnte ein technischer Defekt vorliegen. In diesem Fall sollten Sie Kontakt mit dem Versorger oder dem Vermieter aufnehmen, um eine Überprüfung des Zählers zu veranlassen.
Tipp: In vielen Fällen liegt die Ursache für vermeintlich hohe Verbräuche nicht an einem fehlerhaften Zähler, sondern am veränderten Nutzerverhalten. War der letzte Winter besonders kalt oder haben Sie mehr Personen im Haushalt, die vermehrt Wasser oder Energie verbrauchen, sind höhere Zählerstände plausibel.
Was tun bei hohen Verbrauchsabrechnungen?
Wenn Sie eine unerwartet hohe Abrechnung erhalten, sollten Sie diese sorgfältig prüfen. Dazu gehören folgende Schritte:
- Zählerstand überprüfen: Haben Sie den Zählerstand selbst abgelesen und korrekt an den Versorger übermittelt? Falls nicht, könnte der Verbrauch geschätzt worden sein. Auch hier lohnt sich ein Abgleich mit dem Vorjahresverbrauch.
- Vertragliche Vereinbarungen überprüfen: Sehen Sie sich die vereinbarten Verbrauchspreise in Ihrem Vertrag an und prüfen Sie, ob diese mit den Angaben auf der Abrechnung übereinstimmen. Preisänderungen müssen rechtzeitig angekündigt und korrekt in der Abrechnung berücksichtigt werden.
- Kontakt mit dem Versorger: Falls sich Unstimmigkeiten ergeben, sollten Sie den Versorger kontaktieren und um eine Korrektur bitten. Führen Sie bei Bedarf den Zählerstand erneut an oder fordern Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der Kosten an.
Abweichungen zwischen Haupt- und Einzelzählern in Mehrfamilienhäusern
In Mehrfamilienhäusern wird der Verbrauch häufig durch Haupt- und Einzelzähler gemessen. Während der Hauptzähler den Gesamtverbrauch des Gebäudes erfasst, werden die Verbräuche der einzelnen Wohnungen durch separate Zähler erfasst. Es kommt jedoch oft vor, dass die Summe der Einzelzähler nicht exakt mit dem Hauptzähler übereinstimmt.
Warum entstehen diese Abweichungen?
Abweichungen zwischen Haupt- und Einzelzählern können verschiedene Ursachen haben. Häufig sind technische Ungenauigkeiten bei den Einzelzählern oder Undichtigkeiten im Leitungssystem die Ursache. Selbst geeichte Zähler können geringfügige Abweichungen aufweisen. In der Regel liefert der Hauptzähler jedoch die verlässlichsten Werte, weshalb sich die Abrechnung nach diesem richtet.
Wer trägt die Kosten bei Abweichungen?
In der Praxis werden Abweichungen zwischen Haupt- und Einzelzählern häufig auf die Mieter umgelegt. Dies ist jedoch nur innerhalb gewisser Toleranzgrenzen zulässig. Laut verschiedenen Gerichtsurteilen sind Abweichungen von bis zu 20 Prozent als normal anzusehen. Liegt die Abweichung darüber, darf der Vermieter die Differenz nicht vollständig auf die Mieter verteilen.
Beispiel zur Veranschaulichung:
In einem Mehrfamilienhaus zeigt der Hauptwasserzähler einen Verbrauch von 500 Kubikmetern an. Die drei Wohnungen im Haus haben laut Einzelzähler folgende Verbräuche:
- Mieter 1: 170 m³
- Mieter 2: 160 m³
- Mieter 3: 150 m³
Die Summe der Einzelzähler beträgt somit 480 Kubikmeter. Es gibt also eine Differenz von 20 Kubikmetern, die auf alle Mieter entsprechend ihres Verbrauchs umgelegt wird. Dies geschieht anteilig nach dem Verhältnis des jeweiligen Verbrauchs zum Gesamtverbrauch der Einzelzähler.
Gut zu wissen: Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Urteilen entschieden, dass Abweichungen von bis zu 20 Prozent durch Messfehler oder Systemabweichungen entstehen können und als zumutbar für Mieter gelten (BGH, Urteil vom 7. Februar 2018 – VIII ZR 189/17). Liegen die Differenzen darüber, sind diese durch den Vermieter zu tragen.
Was können Mieter bei hohen Abweichungen tun?
Fallen Ihnen bei der Nebenkostenabrechnung hohe Abweichungen zwischen den Zählerständen auf, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
- Prüfung der Abrechnung: Überprüfen Sie die Abrechnung und vergleichen Sie die Zählerstände. Stimmen die Werte mit den von Ihnen abgelesenen überein?
- Kontaktaufnahme mit dem Vermieter: Klären Sie etwaige Differenzen mit Ihrem Vermieter. Dieser ist dazu verpflichtet, die Zählerstände transparent offenzulegen.
- Unterstützung einholen: Sollten Sie sich unsicher sein, wenden Sie sich an eine Mieterberatung oder die Verbraucherzentrale. Hier erhalten Sie fachkundige Hilfe, um die Abrechnung auf ihre Richtigkeit hin zu prüfen.
Fazit: Achtsamkeit bei Zählerständen schützt vor bösen Überraschungen
Eine regelmäßige Kontrolle der Zählerstände hilft, unerwartet hohe Nachzahlungen zu vermeiden. Notieren Sie sich idealerweise in regelmäßigen Abständen den Stand der Zähler, um eventuelle Unstimmigkeiten frühzeitig zu erkennen. Wenn Sie Ungereimtheiten feststellen, sollten Sie diese umgehend mit dem Versorger oder Vermieter klären. Besonders bei Mehrfamilienhäusern sind Abweichungen zwischen den Haupt- und Einzelzählern keine Seltenheit. Innerhalb der rechtlich zulässigen Grenzen können diese Abweichungen auf die Mieter umgelegt werden. Liegen die Differenzen jedoch darüber, kann eine Prüfung der Abrechnung durch Experten hilfreich sein.