Kostenlose Vorlage

Wohnungsübergabeprotokoll – Vorlage

Zustand, Zählerstände und Schlüssel bei Ein- und Auszug lückenlos festhalten – Vorlage ausfüllen und als PDF herunterladen.

Alle Vorlagen
Der ausfüllbare Online-Editor für diese Vorlage ist in Vorbereitung.
Stand: 16.07.2026 · geprüft nach aktuellem Mietrecht (BGB)

Das Übergabeprotokoll ist Ihr wichtigstes Beweismittel rund um die Kaution. Es hält fest, in welchem Zustand die Wohnung übergeben wurde – und schützt Sie beim Auszug vor Streit über Schäden, die schon vorher bestanden.

Mit unserer Übergabeprotokoll-Vorlage dokumentieren Sie Zählerstände, Mängel, Schlüssel und Zustand jedes Raums – einmal beim Einzug und einmal beim Auszug.

Warum ein Übergabeprotokoll unverzichtbar ist

Ohne dokumentierten Anfangszustand tragen Sie die Beweislast dafür, dass ein Schaden beim Auszug neu ist. Ein von beiden Seiten unterschriebenes Protokoll dreht diese Beweislage um und ist die Grundlage für berechtigte Abzüge von der Kaution.

Was gehört ins Protokoll?

  • Datum, Adresse der Wohnung, Namen von Vermieter und Mieter.
  • Zählerstände: Strom, Gas, Wasser (kalt/warm), Heizung – mit Zählernummern.
  • Zustand jedes Raums (Wände, Böden, Fenster, Türen, Sanitär, Küche).
  • Vorhandene Mängel mit klarer Beschreibung (idealerweise Fotos).
  • Anzahl und Art der übergebenen Schlüssel.
  • Unterschriften beider Parteien.

Zählerstände – der häufigste Streitpunkt

Notieren Sie alle Zählerstände mit Zählernummer am Übergabetag. So lassen sich Strom-, Gas- und Wasserkosten sauber zwischen altem und neuem Mieter abgrenzen und die spätere Betriebskostenabrechnung ist eindeutig.

Einzug vs. Auszug

Erstellen Sie das Protokoll zweimal: beim Einzug (Ausgangszustand) und beim Auszug (Endzustand). Erst der Vergleich beider Protokolle zeigt, welche Veränderungen während der Mietzeit entstanden sind – und welche über normale Abnutzung hinausgehen.

Normale Abnutzung vs. Schaden

Vertragsgemäße Abnutzung (z. B. leichte Laufspuren, Dübellöcher in üblichem Umfang) ist mit der Miete abgegolten und darf nicht von der Kaution abgezogen werden. Echte Schäden (Brandflecken, zerbrochene Fliesen, Tierschäden) hingegen schon – sofern sie im Protokoll belegt sind.

Online-Vorlage in Vorbereitung

Den ausfüllbaren Online-Editor für diese Vorlage stellen wir in Kürze bereit. Solange helfen Ihnen unsere anderen Vorlagen weiter.

Alle Vorlagen ansehen

Häufige Fragen

Gesetzlich vorgeschrieben ist es nicht, aber dringend zu empfehlen. Ohne Protokoll trägt der Vermieter beim Auszug die Beweislast für neue Schäden.

Vermieter und Mieter (bzw. deren Bevollmächtigte) unterschreiben gemeinsam direkt bei der Übergabe. Jede Partei erhält ein Exemplar.

Möglich, aber riskant: Sie müssen dann beweisen, dass der Schaden während der Mietzeit entstanden ist. Mit Protokoll ist das deutlich einfacher.

Gebrauchsspuren, die durch vertragsgemäßes Wohnen entstehen (z. B. leichte Abnutzung von Böden). Sie sind mit der Miete abgegolten und nicht erstattungsfähig.