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Mieterselbstauskunft – Vorlage

Potenzielle Mieter datenschutzkonform prüfen – nur mit zulässigen Fragen. Vorlage ausfüllen und als PDF herunterladen.

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Lesezeit ca. 4 Min
Stand: 31.07.2026 · geprüft nach aktuellem Mietrecht (BGB)

Die Selbstauskunft hilft Ihnen, den passenden Mieter auszuwählen – doch Sie dürfen längst nicht alles fragen. Unzulässige Fragen darf der Bewerber falsch beantworten, ohne dass das später Folgen hat.

Mit unserer Mieterselbstauskunft-Vorlage erfassen Sie die zulässigen Angaben DSGVO-konform – ohne in unzulässige Bereiche abzurutschen.

Welche Fragen sind zulässig?

  • Name, Anschrift, Anzahl der einziehenden Personen.
  • Beruf und Arbeitgeber sowie Nettoeinkommen (zur Bonität).
  • Bestehen eines laufenden Insolvenz- oder Räumungsverfahrens.
  • Mietschuldenfreiheit / Bereitschaft zur SCHUFA-Auskunft.
  • Anzahl und Art von Haustieren (soweit relevant).

Welche Fragen sind unzulässig?

  • Schwangerschaft oder Kinderwunsch.
  • Religion, Parteizugehörigkeit, ethnische Herkunft.
  • Vorstrafen ohne Mietbezug.
  • Heirats- oder Familienplanung, sexuelle Orientierung.
  • Mitgliedschaft im Mieterverein.

Solche Fragen verstoßen gegen das AGG bzw. den Datenschutz – der Bewerber darf sie unrichtig beantworten.

Datenschutz: Datensparsamkeit

Nach der DSGVO gilt der Grundsatz der Datensparsamkeit: Erheben Sie nur Daten, die Sie für die Mietentscheidung wirklich brauchen. Detaillierte Angaben (z. B. Einkommensnachweise) sollten Sie erst von den engeren Bewerbern verlangen, nicht von allen Interessenten.

Aufbewahrung und Löschung

Unterlagen abgelehnter Bewerber müssen Sie zeitnah löschen bzw. vernichten. Daten des ausgewählten Mieters dürfen Sie für die Dauer des Mietverhältnisses aufbewahren. Eine dauerhafte Speicherung von Bewerberdaten ist nicht zulässig.

Mieterselbstauskunft – Vorlage – in 4 Schritten erstellt

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Häufige Fragen

Nein, der Bewerber muss sie nicht ausfüllen. In der Praxis ist sie aber üblich und für die Auswahlentscheidung hilfreich.

Ja, das Nettoeinkommen ist zur Bonitätsprüfung zulässig. Nachweise sollten Sie aber erst von Bewerbern in der engeren Wahl verlangen.

Bei unzulässigen Fragen (z. B. Schwangerschaft) ja, ohne Folgen. Bei zulässigen Fragen können falsche Angaben eine spätere Anfechtung oder Kündigung rechtfertigen.

Daten abgelehnter Bewerber sind zeitnah zu löschen. Nur die Unterlagen des gewählten Mieters dürfen für die Vertragsdauer aufbewahrt werden.

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