Kostenlose Vorlage

Mietvertrag-Vorlage für Vermieter

Wohnraummietvertrag nach aktuellem Mietrecht – Vorlage online ausfüllen und als PDF herunterladen.

Alle Vorlagen
Diese Seite erklärt, worauf es ankommt – ausfüllbare Vorlagen finden Sie unter „Alle Vorlagen“.
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt. Alle Angaben ohne Gewähr – bitte prüfen Sie Ihren Einzelfall.
Stand: 23.10.2026

Der Mietvertrag ist die wichtigste Grundlage jedes Mietverhältnisses. Er regelt Miete, Nebenkosten, Kaution, Kündigungsfristen und die Rechte beider Seiten. Fehlerhafte oder unwirksame Klauseln gehen im Streitfall fast immer zu Lasten des Vermieters – deshalb lohnt sich eine sorgfältig aufgebaute Vorlage.

Mit unserer kostenlosen Mietvertrag-Vorlage für Wohnraum erstellen Sie einen vollständigen Vertrag in wenigen Minuten. Diese Seite erklärt, welche Angaben hineingehören und welche Klauseln Sie vermeiden sollten.

Welche Angaben gehören in den Mietvertrag?

  • Vollständige Namen und Anschriften aller Vermieter und Mieter.
  • Genaue Bezeichnung der Wohnung (Adresse, Lage, Größe, Zimmer, Zubehör wie Keller/Stellplatz).
  • Nettokaltmiete, Betriebskostenvorauszahlung und Gesamtmiete.
  • Mietbeginn und – bei Befristung – das Ende samt Befristungsgrund (§ 575 BGB).
  • Höhe der Kaution (maximal drei Nettokaltmieten, § 551 BGB).
  • Regelungen zu Schönheitsreparaturen, Kleinreparaturen und Tierhaltung.

Unbefristet oder befristet?

Der Regelfall ist der unbefristete Mietvertrag. Eine Befristung ist nur mit gesetzlichem Grund zulässig (Eigenbedarf, geplante Modernisierung oder Abriss, Nutzung als Dienstwohnung – § 575 BGB) und muss bei Vertragsschluss schriftlich genannt werden. Ohne wirksamen Befristungsgrund gilt der Vertrag automatisch als unbefristet.

Kaution richtig vereinbaren

Die Mietkaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen (§ 551 BGB). Der Mieter darf sie in drei gleichen Monatsraten zahlen – die erste mit Mietbeginn. Sie müssen die Kaution getrennt von Ihrem Vermögen und insolvenzfest anlegen sowie zum üblichen Zinssatz verzinsen.

Häufige unwirksame Klauseln

  • Starre Renovierungsfristen ("alle 3 Jahre Küche streichen") – unwirksam, der Mieter muss dann gar nicht renovieren.
  • Endrenovierungsklauseln unabhängig vom Zustand.
  • Kleinreparaturen ohne Höchstgrenze – zulässig nur mit Einzel- und Jahreshöchstbetrag.
  • Generelles Tierhaltungsverbot – pauschale Verbote sind unwirksam.

Unsere Vorlage verzichtet bewusst auf solche riskanten Formulierungen.

Die richtige Miete festlegen

Bei der Erstvermietung gibt es keine Kappungsgrenze – in Gebieten mit Mietpreisbremse darf die Miete jedoch höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Prüfen Sie die ortsübliche Miete vorab mit dem Mietspiegel.

Passende Vorlagen

Für dieses Thema gibt es keine ausfüllbare Vorlage. Was Sie rundherum brauchen – Kündigung, Mieterhöhung, Übergabeprotokoll – finden Sie hier.

Alle Vorlagen ansehen

Häufige Fragen

Ein Mietvertrag ist auch mündlich gültig, aber dann unbefristet und kaum beweisbar. Verträge mit einer Laufzeit über ein Jahr sollten schriftlich geschlossen werden, sonst gelten sie als auf unbestimmte Zeit geschlossen.

Maximal drei Nettokaltmieten (§ 551 BGB). Der Mieter darf in drei Monatsraten zahlen.

Nur mit gesetzlichem Grund nach § 575 BGB (z. B. Eigenbedarf), der bei Vertragsschluss schriftlich genannt werden muss. Sonst gilt der Vertrag als unbefristet.

Vor allem starre Renovierungsfristen, Endrenovierungsklauseln, Kleinreparaturen ohne Höchstgrenze und pauschale Tierhaltungsverbote.