Transparenz-Hinweis: Dieser Beitrag wurde unter Verwendung von KI-Technologie erstellt.
Indexmiete ist eine Miete, deren Höhe an die Entwicklung des vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Verbraucherpreisindex gekoppelt ist. Die Miete verändert sich automatisch entsprechend der allgemeinen Preisentwicklung. Geregelt ist das in § 557b BGB.
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Bedeutung für Vermieter
Für Vermieter bietet die Indexmiete eine planbare, an die Inflation gekoppelte Mietanpassung, ohne dass jedes Mal auf die ortsübliche Vergleichsmiete abgestellt werden muss. Eine Anpassung ist frühestens nach Ablauf eines Jahres seit der letzten Erhöhung möglich und muss in Textform erklärt werden; anzugeben sind die Änderung des Preisindexes sowie die neue Miete oder die Erhöhung in Euro (§ 557b Abs. 3 BGB). Während der Geltung einer Indexmiete ist eine Erhöhung auf die Vergleichsmiete nach § 558 BGB ausgeschlossen; wegen Modernisierung darf der Vermieter nur erhöhen, wenn er die Maßnahme nicht zu vertreten hat oder eine Heizung nach § 555b Nr. 1a BGB einbaut (§ 557b Abs. 2 BGB).
Praxistipp
Erläutern Sie dem Mieter bei jeder Indexanpassung nachvollziehbar die zugrunde liegenden Indexwerte, um Streit über die Berechnung zu vermeiden.
Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Ratgeber: Indexmiete: Vorteile, Berechnung & rechtliche Fallen.
Hinweis
Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Die Wirksamkeit einzelner Mietvertragsklauseln hängt vom konkreten Einzelfall ab. Bitte konsultieren Sie im Zweifelsfall einen Fachanwalt für Mietrecht.