Mieterhöhung

Transparenz-Hinweis: Dieser Beitrag wurde unter Verwendung von KI-Technologie erstellt.

Mieterhöhung bezeichnet die Anpassung der Miete während eines laufenden Mietverhältnisses. Die zulässigen Wege regeln § 558 BGB zur ortsüblichen Vergleichsmiete, § 559 BGB nach Modernisierung sowie § 557a und § 557b BGB für Staffel- und Indexmiete.

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Bedeutung für Vermieter

Für Vermieter ist entscheidend, den passenden rechtlichen Weg für die jeweilige Erhöhung zu wählen und die formalen Anforderungen strikt einzuhalten. Bei der Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete gilt die Kappungsgrenze von in der Regel 20 Prozent innerhalb von drei Jahren, in angespannten Wohnungsmärkten sogar nur 15 Prozent. Zudem muss der Vermieter die Erhöhung schriftlich begründen, etwa durch Mietspiegel oder Vergleichswohnungen, damit der Mieter sie nachvollziehen kann.

Praxistipp

Prüfen Sie vor jeder Mieterhöhung, ob am Standort eine Kappungsgrenzen-Verordnung gilt, und begründen Sie die Erhöhung formal einwandfrei.

Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Ratgeber: Mieterhöhung: Leitfaden für Vermieter.

Rechtlicher Disclaimer

Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Die Wirksamkeit einzelner Mietvertragsklauseln hängt vom konkreten Einzelfall ab. Bitte konsultieren Sie im Zweifelsfall einen Fachanwalt für Mietrecht.

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