Nebenkostenabrechnung

Transparenz-Hinweis: Dieser Beitrag wurde unter Verwendung von KI-Technologie erstellt.

Nebenkostenabrechnung bezeichnet die jährliche Abrechnung der umlagefähigen Betriebskosten gegenüber dem Mieter. Rechtsgrundlage ist § 556 Abs. 3 BGB, der eine Abrechnungsfrist von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums vorschreibt.

Bedeutung für Vermieter

Für Vermieter muss die Nebenkostenabrechnung formal korrekt, nachvollziehbar und fristgerecht erstellt werden, da verspätete Abrechnungen Nachforderungen grundsätzlich ausschließen. Sie muss eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben, den Verteilerschlüssel sowie die geleisteten Vorauszahlungen enthalten. Fehler bei der Kostenverteilung oder fehlende Belege können dem Mieter ein Recht zur Zurückbehaltung von Nachzahlungen geben. Auf Verlangen des Mieters muss der Vermieter zudem Einsicht in die zugrunde liegenden Originalbelege gewähren. Digitale Abrechnungssysteme können den Erstellungsaufwand für Vermieter mit mehreren Mietparteien spürbar reduzieren.

Praxistipp

Erstellen Sie die Nebenkostenabrechnung möglichst frühzeitig im Jahr und gewähren Sie dem Mieter auf Wunsch Einsicht in die Originalbelege.

Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Ratgeber: Nebenkostenabrechnung erstellen.

Rechtlicher Disclaimer

Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Die Wirksamkeit einzelner Mietvertragsklauseln hängt vom konkreten Einzelfall ab. Bitte konsultieren Sie im Zweifelsfall einen Fachanwalt für Mietrecht.

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