Abfluss auf Balkon, Terrasse – Beseitigung einer Verstopfung

Balkon


Verstopfter Abfluss auf dem Balkon der Mietwohnung – wer muss es beseitigen?

Viele Balkone verfügen über einen Ablauf. Da sich im Außenbereich immer wieder einmal Schmutz ansammelt, stellt sich die Frage, wer diesen reinigen und, falls es dazu kommt, eine Verstopfung beseitigen muss.

Warum Balkone einen Abfluss haben

Über den Ablauf auf einer Loggia oder Terrasse kann Regen-, Tau- und Reinigungswasser abfliessen, damit es nicht darauf stehen bleibt. Ansonsten können Schäden an der Bausubstanz die Konsequenz sein. Hierfür ist in Richtung des Abflusses ein leichtes Gefälle nötig. Wird der Balkon / die Veranda von einer Wasserrinne umlaufen, ist die Neigung natürlich in Rillenrichtung.

Liegt keine Senkung vor, stellt das einen Baumangel da, der grundsätzlich vom Vermieter fachkundig beseitigt werden muss, notfalls durch eine Firma. Dies ist genauso der Fall, wenn das Wasser nicht richtig abläuft.

Balkone ziehen Verunreinigungen buchstäblich an

Selbst eine Loggia in den oberen Stockwerken ist nicht frei von Schmutz zu halten, insbesondere, wenn in der Umgebung Laubbäume stehen. Der Wind lässt unter anderem das Laub von kleineren Bäumen auf den höherliegenden Balkon fliegen und der Regen befördert Unrat vom Dach hinunter auf die Freisitze der Mietparteien. Auch Pflanzen, die hier stehen, verlieren Blätter oder Blumenerde weht aus dem Blumentopf. Die Abflüsse können auf diese Weise schnell verstopfen, wenn keine Gegenmaßnahmen ergriffen werden.

Öffnungen von Abläufen freihalten

Als Mieter muss darauf geachtet werden, dass die Abflussöffnungen nicht blockiert sind, beispielsweise durch einen Blumentopf oder ein Regal. Ebenso hat die Mietpartei aufzupassen, dass die Öffnung nicht mit Blättern und anderen Schmutz verstopft ist. In der Regel ist auf dem Ablauf ein Sieb, das dies verhindern soll. Allerdings kann das gleichfalls zum Beispiel von Laub, Dreck und Plastiktüten bedeckt sein oder im ungünstigsten Fall sogar fehlen. Deshalb empfiehlt sich auch hier, ab und zu zu schauen, dass das Abflusssieb frei ist.

Manchmal setzen sich Pflanzenteile und Schmutz trotz allem im Abfluss fest, so dass das Wasser nicht abfließen kann und selbst das Reinigen des Siebes nicht mehr hilft.

Muss der Mieter die Verstopfung eines Abflusses auf dem Balkon / der Terrasse beseitigen?

Landeten solche Streitfälle früher vor Gericht, haben die Richter zugunsten des Vermieters geurteilt und sahen den betreffenden Mieter in der Verantwortung, die Verstopfung zu beseitigen. Die hat sich mittlerweile jedoch geändert.

Viele gute Gründe sprechen dafür, dass jetzt die Vermieter in die Pflicht genommen werden. Beispielsweise können die jeweiligen Mietparteien nicht wissen, was sich in einem bestimmten Zeitraum alles im Abfluss abgesetzt hat. Insbesondere wenn der Mieter erst vor kurzem den Mietvertrag unterschrieben hat, kann er nicht dafür verantwortlich gemacht werden, was vielleicht über Jahren von anderen Wohnungsmietern vernachlässigt wurde. Sollte es in der Hausordnung eine Regelung geben, dass die Mietparteien zu einer intensiveren Reinigung des Abflusses von Balkons oder Terrasse verpflichtet, dürfte diese unwirksam sein.

Ein weiterer Punkt, der dagegen spricht, dass der Mieter selbst in die Verantwortung genommen wird, ist die Tatsache, dass man für die Reinigung und das Entfernen von Pflanzenteilen, Schmutz und anderen Dingen im Ablauf, unter Umständen Geräte benötigt. Werden diese Maschinen, beispielsweise eine Spirale oder ein Industriesauger, eingesetzt, könnte dies bei falscher Handhabung beziehungsweise bei prekärer Bausubstanz zu Schäden führen. Auch dieser Aspekt spricht gegen eine Übertragung der Verantwortlichkeit zum Beseitigen der Verstopfung auf den Mieter.

Wer ist für den Winterdienst zuständig und wer übernimmt das Auftauen von Eis?

Ist der Balkon oder die Terrasse im Winter mit Schnee bedeckt und reicht dieser bis zur Tür, sollte der Mieter diesen im eigenen Interesse entfernen, da das Wasser sonst beim Tauen in die Wohnung laufen könnte. Bei einer Loggia ist es ratsam, vorher zu schauen, ob sich jemand darunter befindet, damit niemand getroffen oder sogar verletzt wird. Kann das Wasser nicht mehr ablaufen, da sich Eis auf dem Balkon beziehungsweise der Terrasse gebildet hat, ist der Mieter nicht verpflichtet, dieses aufzutauen.

3 Kommentare zu “Abfluss auf Balkon, Terrasse – Beseitigung einer Verstopfung”

  1. Gut zu wissen, dass eine Regelung in der Hausordnung, wonach die Mietparteien zu einer intensiveren Reinigung des Abflusses von Balkons oder Terrasse verpflichtet sind, unwirksam ist. Mein Onkel verlangt von seinem Mieter, dass er den Abfluss in der Küche seines Hauses auf dem Lande reinigt. Er ist deshalb davon enttäuscht, dass eine solche Pflicht in der Hausordnung unwirksam ist.

  2. Wir haben unseren Balkon letzte Woche umgestaltet. Da wollten wir auch das Sieb unseres Abflusses reinigen, aber manchmal setzten sich Pflanzenteile und Schmutz trotz allem im Abfluss fest, sodass das Wasser nicht abfließen kann und selbst das Reinigen des Siebes nicht mehr hilft. Wir mussten dann ein verstopftes Rohr professionell reinigen lassen.

  3. Als ich in meine neue Wohnung zog, war ich begeistert von dem Balkon, aber schon bald bemerkte ich, dass das Wasser nach Regentagen nicht richtig ablief. Ich war mir unsicher, wer für die Beseitigung der Verstopfung verantwortlich war, da ich den Mietvertrag erst kürzlich unterschrieben hatte. Glücklicherweise erfuhr ich, dass in solchen Fällen oft der Vermieter in die Pflicht genommen wird. Mein Vermieter war sehr verständnisvoll und schickte einen Handwerker, um das Problem zu beheben.

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