Pressemitteilung – Haus & Grund zum Thema Wohnungseinbrüche

Kiel, 14.02.2018 (lifePR) – „Fordern und fördern ist der richtige Weg, Einbruchsdiebstähle zu verhindern. Hauseigentümer machen ihre „Haus“-Aufgaben, um die eigenen vier Wände sicherer zu machen und das Land unterstützt das mit Zuschüssen; so geht´s!“ Alexander Blažek, Verbandsvorsitzender von Haus & Grund Schleswig-Holstein, begrüßte die heutige Ankündigung des Innenministers, das Förderprogramm für die Verbesserung des Einbruchsschutzes um 500.000 Euro auf eine Million aufzustocken. Damit seien die Regierungsfraktionen einer Haus & Grund Forderung gefolgt.

Das Zuschussprogramm des Landes löse Investitionen der privaten Hauseigentümer in vielfacher Höhe aus. Wer gefördert werden wolle, müsse mindestens 2.000 Euro investieren. Der Zuschuss betrage dann 20 Prozent. Die Höchstförderung liege bei 1.600 Euro. Anträge könnten über Haus & Grund bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) gestellt werden. Ein Zuschuss werde allerdings nur gewährt, wenn mit dem Bauvorhaben noch nicht begonnen worden sei, erläuterte Blažek.

„Das Programm für Mieter zu erweitern, ergibt keinen Sinn,“ kritisierte der Verbandschef entsprechende Änderungsanträge der Jamaika-Regierungsfraktionen. Das sei vollkommen unpraktikabel. Der Mieter benötigte zunächst eine Genehmigung des Vermieters, an der Wohnung Veränderungen vorzunehmen. Unklar sei, was bei Beendigung des Mietverhältnisses mit den verbleibenden Einbauten zum Einbruchsschutz passieren soll. Der Vermieter sei jedenfalls nicht verpflichtet, dem Mieter den investierten Aufwand zu erstatten.

 

Ein Kommentar zu “Pressemitteilung – Haus & Grund zum Thema Wohnungseinbrüche”

  1. Vermieterrecht zum Installieren einer Kamera in Privathäusern innenliegend zur Hauseingangstür sollte für MFH mit mind. 1 Ferienwohnung zum Schutz erlaubt sein. Auch wenn ein Mieter auf seine Persönlichkeitsrechte pocht. Dieser Mieter hat in der Regel etwas zu verbergen. z.B. monatelange Untervermietung ohne Zustimmung des Vermieters. Einbruchschutz sollte Vorrang haben. Mieter können durch Mieterbund billig klagen.

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