Düsseldorf, 08.05.2019 (lifePR) – Die kurzzeitige Vermietung von Eigentumswohnungen (beispielsweise an Feriengäste) kann auf der Grundlage einer sogenannten Öffnungsklausel in der Teilungserklärung nicht durch Mehrheitsbeschluss verboten werden. Dies hat laut ARAG der Bundesgerichtshof entschieden. Erforderlich sei die Zustimmung aller Wohnungseigentümer, befand das Gericht (Az.: V ZR 112/18).
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