Düsseldorf, 08.05.2019 (lifePR) – Die kurzzeitige Vermietung von Eigentumswohnungen (beispielsweise an Feriengäste) kann auf der Grundlage einer sogenannten Öffnungsklausel in der Teilungserklärung nicht durch Mehrheitsbeschluss verboten werden. Dies hat laut ARAG der Bundesgerichtshof entschieden. Erforderlich sei die Zustimmung aller Wohnungseigentümer, befand das Gericht (Az.: V ZR 112/18).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH.
Digitales Mietkautionskonto - einfach & sicher
Keine Banktermine, keine Formulare. Die Kaution wird verzinst und insolvenzsicher verwahrt – komplett kostenlos.
Jetzt kostenlos eröffnenUnternehmen
ARAG SE