Mietstreitigkeiten vor Gericht – es zählt der Beweis!

Plötzlich ist es ernst: Was als Meinungsverschiedenheit begann, geht nun in eine gerichtliche Auseinandersetzung über. Ab jetzt weht ein anderer Wind, es zählen nur noch die Fakten. Mit anderen Worten: Was sich nicht beweisen lässt, obwohl es vielleicht tatsächlich passiert ist, hat auch keine Relevanz vor Gericht, wenn der Kontrahent den entsprechenden Sachverhalt bestreitet.

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Tipp: Erst einmal alle anderen Optionen ausschöpfen!

Wie an anderer Stelle bereits ausführlich beschrieben: In vielen Fällen ist es sinnvoll. erst einmal das Gespräch miteinander zu suchen und  – wenn dies keinen Erfolg hat – eine dritte Person hinzuzuziehen. Ein Schlichter, ein Mediator oder eine Schiedsperson können schnell und unkompliziert helfen. Geht es Ihnen, als Vermieter, darum, dass eine Geldschuld beglichen wird, sollten Sie (nach einem erfolglosen persönlichen Gespräch) zunächst auf das Mahnverfahren setzen. Es ist günstiger und in der Regel auch deutlich schneller als eine Gerichtsverhandlung. Vorausgesetzt, der Mieter setzt sich nicht gegen den erlassenen Vollstreckungsbescheid zur Wehr.

Eine Klageschrift erstellen

Ist die Suche nach einer außergerichtlichen Konfliktlösung gescheitert, bleibt oft keine Wahl, will man als Mieter oder Vermieter zu seinem Recht kommen: Der Weg vor Gericht muss beschritten werden. Zu diesem Zweck müssen Sie für das Gericht zunächst eine Klage formulieren. Darin soll der Sachverhalt detailliert (aber nicht ausschweifend) und möglichst chronologisch beschrieben werden. Ebenso, welche Folgen und Nachteile sich aus dem Verhalten der Gegenpartei für Sie persönlich ergeben. Ist der Nachteil bezifferbar – etwa mit einer bestimmten Geldsumme bei einem entstandenen Schaden – dann sollte dies auch getan werden. Obwohl Sie in dieser Phase der Klage noch keine Beweismittel vorlegen müssen, sollten Sie davon ausgehen, dass Sie für alles, was Sie in dieser Schrift behaupten, einen Beweis vorlegen müssen, falls die Gegenpartei Ihrer Darstellung widerspricht.

Ihr Kontrahent muss dazu Stellung nehmen

Ist Ihr Schriftsatz bei Gericht angekommen, wird die beklagte Partei von diesem aufgefordert, dazu Stellung zu nehmen. Verweigert sich diese oder stimmt Ihrer Darstellung sogar zu, hat sich der Fall meist erledigt. Sie bekommen offiziell Recht und die formale Rechtsstreitigkeit ist beendet.

Die Behauptungen müssen bewiesen werden

Widerspricht der Streitpartner Ihrer Version des Vorfalls, geht die Auseinandersetzung weiter, denn das Gericht hat ohne Ansicht von Beweisen keine Möglichkeit einzuschätzen, wer im Recht ist und wer nicht. Sie müssen nun also beweisen, dass die von ihnen vorgetragenen Behauptungen tatsächlich Fakten sind. Zur Beweisführung können Sie unter anderem folgende Mittel heranziehen:

  • Vorlage eines Schriftstücks (z.B. Vertrag oder Kontoauszug)
  • Vorlage von Fotos zum Zwecke der Dokumentation (etwa bei einem Schaden an der Wohnung)
  • Vorlage einer unterschriebenen Zeugenaussage
  • Vorlage eines Kostenvoranschlags von einem Handwerksbetrieb (z.B. bei einem Schaden an der Wohnung)
  • Erstellung eines Gutachtens (dabei können erhebliche Kosten für Sie entstehen)

Beispiele aus der Praxis:

  • Der Vermieter behauptet, er hätte Ihnen die gewünschte Untervermietung nicht erlaubt. Sie können aber einen Zeugen benennen, der das Gegenteil bestätigt.
  • Der Mieter behauptet, die schuldige Miete bereits überwiesen zu haben. Sie können aber entsprechende Kontoauszüge zusammen mit dem Mietvertrag (darin: genaue Angabe des Kontos) vorlegen, woraus hervorgeht, dass dies nicht der Fall ist.
  • Der Vermieter behauptet, der entstandene Wasserschaden sei ein Bagatellschaden. Sie können Fotos vorlegen, die das Gegenteil belegen.
  • Der Mieter behauptet, dass ihm keine Nebenkostenabrechnung zugegangen sei. Sie können aber eine Quittierung vorlegen, die Zeitpunkt und Inhalt der Übergabe der entsprechenden Dokumente bestätigt.

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und erstellt. Wir können jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben übernehmen. Eine Haftung ist somit ausgeschlossen.

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