Mieter und Vermieter im Konflikt – was dann hilft!

Anlässe für Mietstreitigkeiten gibt es genug. Zum Beispiel unerwünschtes Grillen, Schimmelbefall in der Wohnung oder eine strittige Nebenkostenabrechnung. Bei diesen Gelegenheiten können Mieter und Vermieter leicht aneinander geraten. Jeder wähnt sich natürlich im Recht und falsch liegt entsprechend der jeweils andere. Im ungünstigsten Fall läuft der Konflikt auf eine kostspielige Gerichtsverhandlung hinaus. Aber es geht auch anders.

Recht zu bekommen ist nicht alles!

Auch wenn man die finanzielle Seite, das heißt, die erheblichen Kosten für Anwalt und Gericht erst einmal außer acht lässt, ist es nicht unbedingt hilfreich, wenn Streitigkeiten von der Justiz geklärt werden müssen. Zwar wird dann Recht gesprochen, aber es besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass das persönliche Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter stark belastet oder gar vollständig zerrüttet ist. Denn der eigentliche Konflikt zwischen den beiden Parteien bleibt unangetastet.

In der Folgezeit haben die beiden Parteien Gelegenheit, sich das Leben gegenseitig schwer zu machen. Geht der Vermieter als „Verlierer“ aus dem Gericht, kann er sich vornehmen, den unliebsamen Mieter so lange mit Nickligkeiten zu drangsalieren, bis der auszieht. Oder der Mieter verliert den Prozess und nervt den Vermieter fortan mit Beschwerden.

Folgt man dieser Argumentation, so erscheint es wünschenswert, dass die beiden Parteien zunächst einmal den Versuch machen, offen miteinander zu sprechen. So haben sie die Chance, den Konflikt grundsätzlich zu klären, falls das möglich ist.

Eine dritte Partei kommt ins Spiel

Miteinander reden ist somit die erste Option, wenn es darum geht, eine Mietstreitigkeit zu klären. Allerdings kann das auch zur Eskalation des Konflikts führen, weil es im Gespräch nicht gelingt, aufeinander zuzugehen. In der Folge zementieren die Kontrahenten ihre Postionen und graben sich noch tiefer in ihren „Schützengräben“ ein. Deshalb ist es meist sinnvoll, eine weitere Person ins Spiel zu bringen. Dies kann ein so genannter Mediator, ein Schlichter oder eine Schiedsperson sein.

1. Der Mediator

Als Mediator fungiert häufig ein Anwalt oder Psychologe oder eine Kombination aus beidem. Dieser Kommunikationsexperte handelt und spricht aus einer grundsätzlich neutralen Position heraus. Er unterstützt die Kontrahenten dabei, eine gemeinsame Lösung zu finden. Er selbst betätigt sich dabei als eine Art Geburtshelfer.

In der Praxis sieht das häufig so aus, dass er zunächst das Gespräch mit den Einzelparteien sucht. Durch kluges Fragen und Antworten ermöglicht er es den Kontrahenten, ihre verhärteten Positionen zu hinterfragen. Dabei  arbeitet er verdeckte Motive und Bedürfnisse der Beteiligten heraus und hilft so, die unterschiedlichen Interessen der Parteien sichtbar zu machen. Zudem achtet er auf eine gute, konstruktive Kommunikationsatmosphäre. Die Verantwortung, eine Lösung vorzuschlagen, verbleibt aber bei den Streitparteien.

Voraussetzung für eine Mediation: Die beiden Streitparteien müssen aus freien Stücken in den Prozess einwilligen. Ein guter Mediator kostet zwischen 60 € bis 200 € die Stunde.

2. Der Schlichter

In vielen Fällen müssen die Streitparteien einen Schlichter zu Rate ziehen, bevor eine mögliche Klage vor Gericht überhaupt zugelassen wird. Eine solche Schlichtung geschieht außergerichtlich, obwohl die Schlichterpersonen oft Rechtsexperten sind (Anwälte, Richter).

Anders als der Mediator, bringt der Schlichter aber auch konkrete Lösungsvorschläge ein. Denn als Rechtsexperte ist er befugt, anwaltlich zu beraten.

Solch ein Schlichtungsverfahren kosten etwa 200 €.

3. Die Schiedsperson

Über das Amtsgericht können die Kontrahenten einer Mietstreitigkeit sich auch an eine Schiedsperson wenden. Diese ist ehrenamtlich tätig und versucht, wie Mediator und Schlichter, den Streitparteien zu einer Lösung zu verhelfen. Dabei wird aber keine spezielle Methode angewandt.

Die Kosten für eine Schiedsperson sind relativ gering und liegen oft unter 50 Euro.

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und erstellt. Wir können jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben übernehmen. Eine Haftung ist somit ausgeschlossen.

Ein Kommentar zu “Mieter und Vermieter im Konflikt – was dann hilft!”

  1. Wir hatten mal den Fall, dass der Vermieter uns bei Problemen ignoriert hat. Wir hatten mal eine Woche nur kaltes Wasser im Winter, weil wir keine Hilfe bekamen. Mussten dann einen Rechtsanwalt für Mietrecht suchen.

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