Mietwohnung selbst renovieren: Was ist erlaubt und was nicht?

Renovierung

Das Renovieren einer Mietwohnung kann den Wohnkomfort erheblich steigern und die Wohnung persönlicher gestalten. Doch bevor Mieter zu Pinsel und Bohrer greifen, ist es wichtig zu wissen, welche Renovierungsarbeiten erlaubt sind und welche eine Zustimmung des Vermieters erfordern. Hier sind die wichtigsten Richtlinien.

Renovierungsarbeiten ohne Zustimmung des Vermieters

Kleinere Renovierungsarbeiten können in der Regel ohne Zustimmung des Vermieters durchgeführt werden. Diese beinhalten:

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  • Wände streichen: Mieter dürfen die Wände in beliebigen Farben streichen, sollten jedoch bedenken, dass bei Auszug oft eine neutrale Farbgestaltung verlangt wird. Mietvertragsklauseln, die vorschreiben, dass während der Mietzeit nur in neutralen Farben gestrichen werden darf, sind häufig unwirksam (BGH, Az.: VIII ZR 416 / 12).
  • Türen und Rahmen lackieren: Das Lackieren von Türen und Fensterrahmen ist gestattet. Es ist jedoch wichtig, den ursprünglichen Zustand bei Auszug wiederherzustellen.
  • Löcher bohren: Für das Anbringen von Regalen oder Möbeln dürfen Löcher in die Wände gebohrt werden. In Bad und Küche sollten die Bohrlöcher idealerweise in die Fugen gesetzt werden, um Schäden an den Fliesen zu vermeiden. Bei Vertragsende müssen diese Löcher ordnungsgemäß verschlossen werden.
  • Bodenbeläge verlegen: Das Verlegen von Teppich, Laminat oder Vinyl-Klickböden ist erlaubt, solange die ursprünglichen Böden nicht entfernt werden müssen.
  • Heizung lackieren: Heizkörper können ohne Genehmigung lackiert werden.

Renovierungsarbeiten, die eine Erlaubnis des Vermieters erfordern

Größere Renovierungsarbeiten, die die Bausubstanz der Wohnung betreffen, benötigen immer die Zustimmung des Vermieters. Dazu gehören:

  • Fliesenarbeiten: Das Erneuern von Fliesen in Küche oder Bad.
  • Sanitäre Installationen: Der Einbau neuer Sanitäranlagen, wie Waschbecken oder Duschen.
  • Wände verändern: Das Einziehen oder Entfernen von Zwischenwänden sowie das Schaffen von Durchbrüchen.
  • Deckenarbeiten: Das Abhängen von Decken oder der Einbau von Beleuchtungssystemen.
  • Fenster und Fassadenarbeiten: Veränderungen an Fenstern oder der Fassade, wie die Installation von Satellitenschüsseln oder Markisen.

Der Renovierungsvertrag

Bei umfangreichen Renovierungsarbeiten sollte immer ein schriftlicher Renovierungsvertrag mit dem Vermieter aufgesetzt werden. Dieser sollte Folgendes beinhalten:

  • Umfang der Arbeiten: Eine detaillierte Beschreibung der geplanten Renovierungsmaßnahmen.
  • Kostenübernahme: Klärung, ob und wie sich der Vermieter an den Kosten beteiligt oder ob eine Mietminderung gewährt wird.
  • Fachgerechte Ausführung: Der Vermieter kann verlangen, dass die Arbeiten fachgerecht durchgeführt werden, insbesondere bei komplexen Aufgaben wie Sanitär- oder Elektroinstallationen.

Rückerstattung von Investitionen bei Auszug

Im Renovierungsvertrag sollte auch geregelt werden, was mit den Investitionen des Mieters passiert, wenn dieser auszieht. Ohne eine solche Vereinbarung kann es schwierig sein, eine Entschädigung zu erhalten. Mieter können jedoch Anspruch auf eine Rückerstattung haben, wenn:

  • Ein bestehender Mangel behoben wurde: Der Mieter kann Kosten zurückfordern, wenn er notwendige Reparaturen durchgeführt hat, die der Vermieter hätte übernehmen müssen (nach § 536a BGB).
  • Wohnwertsteigerung: Wenn die durchgeführten Maßnahmen den Wohnwert erheblich steigern, kann eine Ablösezahlung vereinbart werden.

Gerichtsurteile und besondere Regelungen

Gerichte haben in der Vergangenheit zugunsten von Mietern entschieden, insbesondere wenn es um notwendige Anpassungen für pflegebedürftige oder behinderte Personen ging. Vermieter können jedoch die Zustimmung verweigern, wenn die Bausubstanz gefährdet ist oder die Arbeiten nicht fachgerecht durchgeführt wurden.

Für behinderte Mieter gelten besondere Regelungen. Sie haben unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Umbauten, um die Wohnung barrierefrei zu gestalten. Diese Maßnahmen müssen jedoch ebenfalls mit dem Vermieter abgestimmt werden.

Fazit

Das Renovieren einer Mietwohnung kann das Zuhause deutlich verschönern und den Wohnkomfort erhöhen. Mieter sollten jedoch stets die Zustimmung des Vermieters einholen, wenn es um größere bauliche Veränderungen geht. Ein klarer Renovierungsvertrag schützt beide Parteien und stellt sicher, dass alle Maßnahmen transparent und einvernehmlich durchgeführt werden.

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