Welche Daten speichern Auskunfteien über Mieter?

Vermieter achten heute auf viele Details ihrer Mietinteressenten. Neben den aktuellen Gehaltsnachweisen ist die allgemeine Bonität besonders wichtig. Oft steht schon in der Anzeige, dass eine Selbstauskunft oder Bonitätsauskunft vorgelegt werden muss. Diese kann über die Schufa oder andere Auskunftsdateien angefordert werden. Aber welche Daten werden in den Dateien gespeichert?

Vor dem Einzug wollen Vermieter heute wissen, wie es um die Bonität potenzieller Mietinteressenten bestellt ist. Doch welche Daten werden bei Auskunfteien eigentlich gespeichert?

Gibt es spezielle Daten über Mieter?

Grob variieren die Daten bei entsprechenden Auskünften. Das ist auch verständlich, denn natürlich ist ein simpler Handyvertrag anders zu gewichten als eine Baufinanzierung. Je nach Anfragendem – Kreditinstitut, Autohändler, Telekommunikationsbetrieb, Versicherung – variiert die Gewichtung der einzelnen Daten. Man kann sich das auf einer Skala vorstellen:

  • Telekommunikation – 1 – die Bewertung ist eher marginal. Einzig eventuell vorhandene Negativeinträge aus vergleichbaren Verträgen werden einbezogen. Dies gilt ebenso für Versicherungen. Der Punkt ist: Sowohl bei einem bloßen Tarifvertrag als auch bei einer Kfz-Versicherung kann es nicht zu Verlusten kommen, da die Verträge schlichtweg stillgelegt werden können.
  • Ratenverträge – 2 – hier geht es um Finanzierungen im überschaubaren Rahmen. Die Messlatte liegt schon höher, wobei gezielt auf die bisherigen Ratenverpflichtungen geschaut wird.
  • Finanzierungen – 3 – die Bonität wird streng bewertet. Das bisherige Kreditverhalten und die Kredithistorie zählen streng mit hinein.

Aus der Bewertung wird nun ein Score erstellt, der sich durch die verschiedenen Gewichtungen stets unterscheidet. Wer beim Handyvertrag eine Bonität von 99 hat, der kann bei hohen Finanzierungen durchaus eine Bonität von 97 haben.

Über Mieter werden ebenfalls Scorewerte ausgegeben, diese sind allerdings recht allgemein. Direkte Eintragungen aus Mietverhältnissen werden nur gespeichert, wenn es zu einem Gerichtsprozess oder einem anderweitigen vollstreckbaren Titel kam. Solche Eintragungen senken den Score grundsätzlich.

Allgemeingültig ist das für die vom Mieter angeforderte Bonitätsauskunft. Es ist aus der Ferne nicht zu beurteilen, ob große Wohnungsgesellschaften eventuell einen auf sich abgestimmten Scorewert erhalten. Auf https://www.schuldnerberatung.de/schufa/ lassen sich weitere Informationen rund um die SCHUFA und ihre Bedeutung einholen.

Welche Daten werden generell gespeichert?

Die Auskunftsdateien speichern zuerst einmal die Personendaten eines Verbrauchers. Hinzu kommen Bankkonten, Kreditkarten, Depots, aber auch finanzielle Verpflichtungen wie Telekommunikationsverträge. Keine der Eintragungen ist schädlich, denn solange die Person ihren Verpflichtungen stets nachkommt, ihm der Dispo nach der Überziehung nicht gekündigt wird oder es zu keinen Vollstreckungsmaßnahmen kommt, passiert nichts. Dies sind mögliche negative Einträge:

  • Gerichtlich entschiedener Zahlungsverzug – eine einfache Mahnung führt nicht zu einem negativen Eintrag. Diesbezüglich gibt es jedoch den Fakt, dass einige Inkassobüros schnell einen Eintrag manuell verfügen. Dies ist jedoch nur der Fall, wenn auch ein solches eingeschaltet wird. Anders sieht es bei Gerichtsurteilen und einem Titel im Zuge des Mahnverfahrens aus. Diese können durchaus in der Auskunft landen.
  • Vollstreckung/Pfändung – auch diese sind fixe Eintragungen der negativen Art. Dazu zählt auch die Auskunft über die persönliche finanzielle Situation, umgangssprachlich als ›Offenbarungseid‹ bekannt. Die Abgabe wird eingetragen.
  • Privatinsolvenz – sie wird natürlich ebenfalls eingetragen. Doch erfährt der Vermieter nur über den niedrigen Score, dass sie vorliegen könnte. Sicherheit kann er nur erlangen, indem er bei Gericht das Schuldnerverzeichnis einsieht.
  • Kreditkündigung – auch sie führt zu einem negativen Eintrag und hat somit Folgen.

Ein wenig problematisch können nicht vorhandene Eintragungen sein, doch in erster Linie dann, wenn es um höhere Finanzierungen geht. Schon ältere Personen, die bislang nie einen Kredit hatten und auch keine Ratenzahlungen vereinbaren, sind für die Dateien nicht einzuschätzen und werden als leicht erhöhtes Risiko bewertet.

Mieterselbstauskunft: Das Zauberwort für Vermieter

Der Mietmarkt ist hart umkämpft. Manchmal hilft es da nicht, seine Rechte zu kennen, denn das Pochen auf die Rechte verschlechtert die Chancen, eine Wohnung zu finden. Beim Thema Selbstauskunft trifft dieser Merksatz zu. Rechtlich besteht keinerlei Pflicht, sie vorzulegen. Doch wer sie ablehnt, wird von vielen Vermietern aussortiert. Aber wie funktioniert diese?

  • ›Falsche‹ Selbstauskunft – es gibt letztlich zwei Folgen. Bei dieser Variante gibt der Mieter eigenständig seine Daten preis und erklärt seine finanziellen Einkünfte, Verpflichtungen und eventuelle Schulden. Achtung: Auch wenn es reizt, sollte nicht gelogen werden. Der Vermieter kann selbst nach Zustandekommen des Mietvertrags fristlos kündigen, wenn ersichtlich ist, dass die Daten nicht stimmen.
  • Bonitätsauskunft – diese Selbstauskunft wird von den Auskunfteien angefordert. Dies geschieht meist bei der SCHUFA, doch stehen auch andere Auskunfteien dafür zur Verfügung. Einmal jährlich steht jedem Verbraucher zudem eine kostenlose Datenauskunft bei jeder Auskunftei zu.

Auf dem Gebiet müssen Interessenten jedoch ein wenig aufpassen. Da die Selbstauskünfte an Häufigkeit massiv zugenommen haben, gibt es etliche Unternehmen, die für den Verbraucher eine Auskunft einholen wollen. Das Problem:

  • Schwarze Schafe – auf dem Markt gibt es viele schwarze Schafe, die den Nutzer letztendlich im Regen stehen lassen.
  • Hohe Kosten – mitunter kostet die Selbstauskunft 100,00 Euro. Mit Glück erhält der Bürger tatsächlich eine echte Auskunft. Alternativ wird der Kunde im Glauben gelassen, dass es sich um eine kostenlose Auskunft handelt, doch hinterher erwarten ihn hohe Gebühren, die auch angemahnt werden.

Natürlich gibt es seriöse Betriebe, die allenfalls eine Aufwandsentschädigung verlangen. Diese geben aber auch klipp und klar an, dass es kostenlose Auskünfte gibt und erweiterte Auskünfte, die auch für den Bürger eine Gebühr bedeuten.

Alternativ kann jeder selbst bei der Schufa eine Auskunft anfordern. Mit Onlinezugang geht dies schneller, denn die Bearbeitung dauert durchaus einige Wochen. Bei den anderen großen Auskunftsdateien ist das gleichfalls möglich.

Abbildung 2: Vermieter wollen sichergehen, dass Mieter die Kosten für eine Wohnung auch tragen können. Bildquelle: @ Markus Spiske / Unsplash.com

Fazit – finanzielle Vergehen werden aufgeführt

Fragt eine Vermietungsgesellschaft die Bonität eines Kandidaten ab, so wird überwiegend der Score und eine Einschätzung in den relevanten Bereichen übermittelt. Bei einer Selbstauskunft sind natürlich Einträge sichtbar, da diese für den Bürger gedacht sind. Die Übersicht über den Score und die einzelnen Bewertungen genügen für Vermieter jedoch. Abgeben sollten Mieter die Selbstauskunft stets, denn die Chancen auf eine Wohnung erhöhen sich markant. Wer schon weiß, dass es in der Vergangenheit negative Eintragungen gab, der kann, je nach Vermieter, direkt mit offenen Karten spielen und sich erklären. Verheimlicht werden können solche Faktoren ohnehin nicht dauerhaft. Bei der Einholung der Selbstauskunft sollten sich Bürger jedoch direkt an die Auskunftsdateien wenden oder genau hinschauen, bei wem und über wen seine eine Auskunft beantragen. Fakt ist: Einmal jährlich sind die Auskünfte kostenfrei.

Bildquelle: @ Philipp Berndt / Unsplash.com

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