Zählerstand-Manager für Vermieter
Strom, Wasser, Wärme — Foto vom Zähler machen, die KI erkennt den Wert. Verbrauch wird automatisch berechnet, alle Belege landen im digitalen Übergabeprotokoll.
In 3 Schritten zum dokumentierten Zählerstand
Foto machen
Smartphone auf den Zähler richten und auf "Foto machen" tippen. Beleuchtung beachten — möglichst frontal.
KI liest automatisch ab NEU
GPT-4 Vision erkennt den Zählerstand in wenigen Sekunden — auch Rollenzähler mit roten Nachkommastellen.
Speichern & belegen
Foto, Wert und Datum bleiben dauerhaft verknüpft. Verbrauch wird automatisch berechnet.
Welche Zähler können erfasst werden?
Stromzähler
Kilowattstunden (kWh) bei Wohnungsübergabe und -rückgabe erfassen. Automatische Verbrauchsberechnung.
Wasserzähler
Kalt-Wasser- und Warm-Wasser-Zähler (m³) dokumentieren — Grundlage für die Nebenkostenabrechnung.
Wärmezähler / Heizung
Heizkostenverteiler-Ablesewerte erfassen und für die Heizkostenabrechnung nach HeizkostenV dokumentieren.
Weitere Zähler
Gaszähler, Allgemeinstromzähler oder andere Medien flexibel hinzufügen und über die Zeit verfolgen.
Was der Zählerstand-Manager kann
Manueller Aufwand vs. Miet-Check
Bisher — manuell
- × Zähler ablesen, Wert auf Zettel notieren
- × In Excel-Tabelle übertragen — oft Tippfehler
- × Foto im Smartphone-Album, ohne Verknüpfung zur Wohnung
- × Bei Übergabe: alles raussuchen, ausdrucken
- × Streit über Verbrauch — kein lückenloser Beleg
Mit Miet-Check
- ✓ Foto machen — KI liest den Wert automatisch aus
- ✓ Wert, Datum und Foto bleiben dauerhaft verknüpft
- ✓ Verbrauch wird automatisch berechnet
- ✓ Bei Übergabe: PDF mit einem Klick
- ✓ Rechtssicherer Beleg — kein Streit mehr
Warum Zählerstände dokumentieren?
Fehlende oder nicht belegte Zählerstandserfassung bei Wohnungsübergabe ist eine der häufigsten Ursachen für Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter. Wer den Einzugs-Zählerstand nicht schriftlich mit dem Mieter festgehalten hat, kann bei Auszug keine Differenz nachweisen — und bleibt auf dem Verbrauch sitzen.
Nach § 556 Abs. 3 BGB muss der Vermieter die Nebenkostenabrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums vorlegen — fehlerhafte oder nicht belegbare Verbrauchswerte führen häufig zur Unwirksamkeit der Abrechnung. Die HeizkostenV (§ 5 ff.) verlangt zudem die ordnungsgemäße Erfassung des Wärmeverbrauchs.
Häufige Fragen
Weitere Tools für Vermieter
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