Mietvertrag

Kostenlose Vorlagen, wichtige Klauseln und rechtliche Hinweise für Mieter und Vermieter.

Was muss ein Mietvertrag enthalten?

Ein Mietvertrag ist die rechtliche Grundlage für das Mietverhältnis. Er muss bestimmte Mindestangaben enthalten, um rechtsgültig zu sein.

Pflichtangaben im Mietvertrag

  • Vertragsparteien: Vollständige Namen und Anschriften von Vermieter und Mieter
  • Mietobjekt: Genaue Bezeichnung der Wohnung (Adresse, Etage, Wohnungsnummer)
  • Mietbeginn: Datum des Mietbeginns; bei befristeten Verträgen auch das Enddatum
  • Miethöhe: Kaltmiete und Angaben zu Nebenkosten (Vorauszahlung oder Pauschale)
  • Kaution: Höhe der Mietkaution (max. 3 Nettokaltmieten)
  • Übergabe: Zustand der Wohnung bei Übergabe

Häufige unwirksame Klauseln

⚠️ Schönheitsreparaturen: Starre Renovierungsfristen (z.B. „alle 3 Jahre Küche streichen") sind unwirksam. Der BGH hat viele Formularklauseln für nichtig erklärt.
⚠️ Quotenabgeltungsklauseln: Klauseln, die anteilige Renovierungskosten beim Auszug vorschreiben, sind in der Regel unwirksam.
⚠️ Kautionsklauseln: Eine Kaution von mehr als 3 Nettokaltmieten ist grundsätzlich unwirksam.

Befristeter vs. unbefristeter Mietvertrag

Ein unbefristeter Mietvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann nur unter bestimmten Voraussetzungen (Eigenbedarf, Pflichtverletzung) durch den Vermieter gekündigt werden.

Ein befristeter Mietvertrag (Zeitmietvertrag) ist nur gültig, wenn ein gesetzlich anerkannter Befristungsgrund vorliegt (§ 575 BGB), z.B. Eigenbedarf nach Ablauf der Mietzeit oder geplante Sanierung.

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