Kostenlose Vorlage

Fristlose Kündigung des Mietvertrags – Muster

Außerordentliche Kündigung bei Zahlungsverzug oder schweren Pflichtverletzungen (§ 543 BGB). Vorlage ausfüllen und als PDF herunterladen.

Vorlage jetzt ausfüllen Alle Vorlagen
Lesezeit ca. 5 Min
Stand: 31.07.2026 · geprüft nach aktuellem Mietrecht (BGB)

Die fristlose (außerordentliche) Kündigung beendet das Mietverhältnis sofort – setzt aber einen wichtigen Grund voraus (§ 543 BGB). Der häufigste Fall ist der Zahlungsverzug, daneben schwere Pflichtverletzungen wie nachhaltige Störung des Hausfriedens.

Mit unserer Vorlage zur fristlosen Kündigung formulieren Sie die Kündigung mit korrekter Begründung und Bezug auf den Kündigungsgrund.

Wichtiger Grund: Zahlungsverzug

Eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs ist möglich, wenn der Mieter (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB):

  • an zwei aufeinanderfolgenden Terminen mit einem erheblichen Teil der Miete (mehr als eine Monatsmiete) im Rückstand ist, oder
  • über einen längeren Zeitraum mit einem Betrag in Höhe von zwei Monatsmieten im Rückstand ist.

Weitere wichtige Gründe

  • Nachhaltige Störung des Hausfriedens trotz Abmahnung.
  • Erhebliche Gefährdung der Mietsache (z. B. mutwillige Beschädigung).
  • Unbefugte Gebrauchsüberlassung an Dritte trotz Abmahnung.

Bei diesen Gründen ist regelmäßig eine vorherige Abmahnung erforderlich.

Schonfristzahlung beachten

Bei Zahlungsverzug kann der Mieter die fristlose Kündigung unwirksam machen, indem er die Rückstände innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage vollständig begleicht (§ 569 Abs. 3 BGB). Diese „Schonfrist“ greift allerdings nur einmal innerhalb von zwei Jahren.

Form und Begründung

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und den Kündigungsgrund konkret benennen (§ 569 Abs. 4 BGB). Üblich und empfehlenswert ist, hilfsweise zusätzlich ordentlich zu kündigen – falls die fristlose Kündigung scheitert.

Fristlose Kündigung des Mietvertrags – Muster – in 4 Schritten erstellt

Daten eintragen, Begründung wählen, als PDF herunterladen.

Jetzt kostenlos erstellen

Häufige Fragen

Wenn der Mieter an zwei aufeinanderfolgenden Terminen mit mehr als einer Monatsmiete oder insgesamt mit zwei Monatsmieten im Rückstand ist (§ 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB).

Bei Pflichtverletzungen wie Lärm meist ja. Bei Zahlungsverzug ist eine Abmahnung in der Regel nicht erforderlich.

Bei Zahlungsverzug ja: Zahlt er die Rückstände innerhalb der Schonfrist (§ 569 Abs. 3 BGB), wird die fristlose Kündigung unwirksam – einmal pro zwei Jahre.

Ja, die fristlose Kündigung muss schriftlich erfolgen und den wichtigen Grund konkret benennen.

Vorlage kostenlos nutzen

Online ausfüllen, als PDF herunterladen – ohne Abo, ohne Kreditkarte.

Jetzt erstellen