Kappungsgrenze für Kellmünz an der Iller
Sie überlegen sich, eine Mieterhöhung in
Kellmünz an der Iller durchzuführen? Hierfür müssen Sie die Kappungsgrenze beachten. Kappungsgrenze bedeutet, dass die Miete innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 20 Prozent steigen darf.
Viele Städte und Gemeinden haben diese Grenze bereits auf 15 Prozent gesenkt. Hier finden Sie die
Kappungsgrenze für Kellmünz an der Iller.
Die hier angezeigte Kappungsgrenze gilt nur als Richtwert und ist nicht rechtlich belegt. Sie kann jederzeit durch die entsprechende Stadt geändert werden. Bitte ziehen Sie bei einer Mieterhöhung ggf. einen Anwalt für Mietrecht hinzu.
Kappungsgrenze Kellmünz an der Iller