Kappungsgrenze für Neuenstadt am Kocher

Mieterhöhung in Neuenstadt am Kocher?

Wenn Sie eine Mieterhöhung planen, müssen Sie die Kappungsgrenze beachten. Diese Grenze legt fest, dass die Miete innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 20 Prozent steigen darf. Viele Städte mit angespanntem Wohnungsmarkt haben diese Grenze auf 15 Prozent gesenkt.

Aktuelle Kappungsgrenze

20 %

innerhalb von 3 Jahren

Standard Grenze (20%)

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