Mieterhöhung berechnen
Rechner mit Kappungsgrenze und Frist: wie viel, und ab wann
Mieterhöhung mit RentUpp durchführen
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So rechnet der Mieterhöhungsrechner
- Kappungsgrenze: Innerhalb von drei Jahren darf die Miete um höchstens 20 % steigen, in Gebieten mit Landesverordnung um höchstens 15 % (§ 558 Abs. 3 BGB). Erhöhungen wegen Modernisierung oder Betriebskosten zählen dabei nicht mit.
- Vergleichsmiete: Die neue Miete darf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigen (§ 558 Abs. 1 BGB). Die niedrigere Grenze gilt.
- Frist: Das Erhöhungsschreiben darf frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung zugehen, die neue Miete gilt frühestens 15 Monate danach.
- Beginn der neuen Miete: Stimmt der Mieter zu, gilt sie ab dem dritten Kalendermonat nach Zugang des Schreibens (§ 558b Abs. 1 BGB).
Der Rechner ist eine Rechenhilfe für die erste Orientierung und prüft Ihren Einzelfall nicht.
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