Mieterhöhung berechnen

Rechner mit Kappungsgrenze und Frist: wie viel, und ab wann

Wird nach Eingabe des Orts gesetzt.
Leer lassen, wenn sie gleich war.
Der Tag, seit dem die heutige Miete gilt.
Aus dem Mietspiegel Ihrer Gemeinde.

So rechnet der Mieterhöhungsrechner

  • Kappungsgrenze: Innerhalb von drei Jahren darf die Miete um höchstens 20 % steigen, in Gebieten mit Landesverordnung um höchstens 15 % (§ 558 Abs. 3 BGB). Erhöhungen wegen Modernisierung oder Betriebskosten zählen dabei nicht mit.
  • Vergleichsmiete: Die neue Miete darf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht übersteigen (§ 558 Abs. 1 BGB). Die niedrigere Grenze gilt.
  • Frist: Das Erhöhungsschreiben darf frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung zugehen, die neue Miete gilt frühestens 15 Monate danach.
  • Beginn der neuen Miete: Stimmt der Mieter zu, gilt sie ab dem dritten Kalendermonat nach Zugang des Schreibens (§ 558b Abs. 1 BGB).

Der Rechner ist eine Rechenhilfe für die erste Orientierung und prüft Ihren Einzelfall nicht.

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