Kappungsgrenze für Offenburg

Sie überlegen sich, eine Mieterhöhung in Offenburg durchzuführen? Hierfür müssen Sie die Kappungsgrenze beachten. Kappungsgrenze bedeutet, dass die Miete innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 20 Prozent steigen darf. Viele Städte und Gemeinden haben diese Grenze bereits auf 15 Prozent gesenkt. Hier finden Sie die Kappungsgrenze für Offenburg.

Die hier angezeigte Kappungsgrenze gilt nur als Richtwert und ist nicht rechtlich belegt. Sie kann jederzeit durch die entsprechende Stadt geändert werden. Bitte ziehen Sie bei einer Mieterhöhung ggf. einen Anwalt für Mietrecht hinzu.

Kappungsgrenze Offenburg

Kappungsgrenze

15,00 %

Mieterhöhung durchführen

Wir helfen Ihnen bei der Erstellung der Mieterhöhung. Sie erhalten von uns alle Dokumente, die Sie für eine Mieterhöhung benötigen. Einfach Wohnungsdaten eingebn und alle Dokumente für die Mieterhöhung erstellen.