Pressemitteilung – Landesbauordnung: R-Quote im Wohnungsbau kommt vorerst nicht

Düsseldorf, 14.12.2017 (lifePR) – In der kommenden Woche steht im Landtag der Beschluss des Moratoriums zur Landesbauordnung auf der Tagesordnung. Im Rahmen der Überarbeitung des Gesetzes kommen alle bisherigen Regelungen auf den Prüfstand. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass es eine verbindliche Quote für rollstuhlgerechte Wohnungen vorerst nicht geben wird.

Anlässlich des Besuchs mittelständischer Wohnungsbauprojekte von BFWUnternehmen in Köln informierte sich Ina Scharrenbach, NRW-Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, über mittelständische Wohnungsprojekte und die Rahmenbedingungen für bezahlbares Bauen und Wohnen in der Praxis.



In den Beständen der Sahle Gruppe in Köln-Chorweiler zeigte sich die Ministerin beeindruckt vom vielfältigen Konzept des Unternehmens in der Betreuung seiner Mieter. Ob Hausaufgabenbetreuung, Seniorenfrühstück, Tanzstunde oder internationaler Weihnachtsmarkt. Das Hochhaus sei durch die gute Kommunikation mit und innerhalb der Mieterschaft zu einem vertikalen Dorf geworden, berichteten die Sahle-Mitarbeiter. Nur so lasse sich auch an einem schwierigen Standort eine funktionierende Instandhaltung und gute Lebensqualität für die Bewohner sichern, erörterte Friederich Sahle, Geschäftsführer bei Sahle, das intensive Engagement.

Bei der Begehung des neu entstehenden Wohnquartiers Am Butzweiler Hof skizzierte Martin Koll, Geschäftsführer WvM Immobilien und Projektentwicklung, die stetige Verteuerung der Baukosten durch immer mehr Auflagen seitens des Gesetzgebers. Die bereits fertigen Wohnungen seien nach EnEV 2014 gebaut und die Kaufpreise für viele Käufer noch erschwinglich. Nach erneuter Verschärfung der energetischen Auflagen durch die EnEV 2016, werde es immer schwieriger, Wohnungen und Häuser für mittlere Einkommensgruppen zu errichten.

Ministerin Scharrenbach stellte klar, dass das Moratorium und die damit verbundene Überarbeitung der Landesbauordnung genutzt werde, um die bisherigen Regelungen auf den Prüfstand zu stellen. Bezahlbares Wohnen setze bezahlbares Bauen voraus. Vor diesem Hintergrund werde es daher vorerst keine generelle Verpflichtung zum Bau rollstuhlgerechter Wohnungen geben.

„Wir sind davon überzeugt, dass diese Entscheidung richtig ist und alternative Wege gefunden werden müssen, mit denen der Wohnungsneubau insgesamt bezahlbar bleibt und gleichzeitig den Erwartungen und Bedürfnissen der Zielgruppe besser gerecht wird als bisher“, begrüßte Martin Dornieden, Vorsitzender des BFW Nordrhein-Westfalen diese Ankündigung.

Abgesehen von enormen Kostensteigerungen für den Wohnungsneubau und fehlenden Bedarfszahlen, zeige die Praxis zudem, dass Rollstuhlfahrer sich überwiegend für eine barrierefreie Wohnung entscheiden, da diese im Gegensatz zur rollstuhlgerechten Wohnung mehr Fläche im reinen Wohnbereich ausweise und kostengünstiger sei.

Beim weiteren Austausch machten die BFW-Unternehmer nochmal deutlich, dass die Ausweisung von Bauland, die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren in den Kommunen und der Anschluss von Standorten an den ÖPNV entscheiden seien, um ausreichenden Wohnungsneubau zu schaffen.

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