Wie finde ich den richtigen Mieter (Teil 2)?

Niemand kann Ihnen garantieren, dass Ihre Suche mit einem zuverlässigen und fairen Mieter erfolgreich ist. Aber Sie können einiges dafür tun, um die Wahrscheinlichkeit dafür deutlich zu erhöhen. Zum Beispiel, indem Sie Ihrem potentiellen Mieter die richtigen Fragen stellen.

Hier geht es zu „Wie finde ich den richtigen Mieter (Teil 1)„. Erfahren Sie wichtiges über Anzeigenschaltung, Mietpreisgestaltung und Vorauswahl der Mieter – und darüber, was Sie bei einem Sondierungsgespräch beachten sollten.



Die finanzielle Selbstauskunft des Mieters

Um sich zuverlässig über die Zahlungsfähigkeit und -willigkeit eines potentiellen Mieters zu informieren, sind Selbstauskünfte ein populäres Mittel. Natürlich ist kein Mieter verpflichtet, auf Ihren Wunsch einzugehen. Aber es dürfte den Wohnungsinteressenten auch klar sein, dass sie mit einer Weigerung die Wahrscheinlichkeit, bei der Wohnungsvergabe berücksichtigt zu werden, nicht gerade erhöhen.

Wenn Sie vom Mieter eine finanzielle Selbstauskunft zu dessen Bonität verlangen, kann er diese Informationen von einer Auskunftei erstellen lassen, wie zum Beispiel von der Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung). Der Mieter hat dabei die Wahl unter zwei Versionen. Die kostenpflichtige Version beinhaltet ausschließlich die für den Vermieter relevanten Daten. Die andere, kostenfreie Version beinhaltet auch persönliche Daten, die den Vermieter nichts angehen. Der Mietinteressent kann sich die kostenfreie Version besorgen und überlegen, ob es sinnvoll ist, die überflüssigen persönlichen Daten zu schwärzen, bevor er das Dokument weitergibt. Oder er bestellt gleich die Bezahl-Version.

Andere Selbstauskünfte des Mieters

Häufig werden Selbstauskünfte schon zum Besichtigungstermin erbeten. Allerdings gilt: Fragen können Sie als Vermieter vieles – doch manches geht Sie nichts an. Also muss der Mieter darauf auch nicht wahrheitsgemäß antworten. Stellen Sie in einem so genannten Selbstauskunftsformular unzulässige Fragen, kann dies eine Abmahnung und sogar einen Bußgeldbescheid zur Folge haben. Im Einzelnen:

  1. Zum Besichtigungstermin selbst können Sie Name und Anschrift zwecks Indentifikation des Intressenten erfragen, ebenso, ob er oder sie in Besitz eines Wohnberechtigungsscheins ist, falls es sich um sozialen Wohnungsbau handelt.
  2. Bestätigt sich nach der Besichtigung das Interesse des Vermieters an der Wohnung, dürfen Sie sich ein genaueres Bild über ihn verschaffen. Hier sind Fragen nach dem tatsächlichen Einkommen, nach einer möglichen Verbraucherinsolvenz sowie dem Beruf erlaubt. Ebenso statthaft ist die Frage danach, wie viele Personen in die Wohnung einziehen wollen. Es ist üblich, sich solche Selbstauskünfte vom Mieter unterschreiben zu lassen.
  3. Ein offizieller Nachweis (z.B. Schufa-Auskunft) über die finanziellen Verhältnisse sowie Bankdaten des Interessenten kann erst anlässlich des Vertragsabschlusses gefordert werden. Gleiches gilt für eine Bescheinigung über die Freiheit von Mietschulden. Zwar haben Sie als Vermieter kein verbrieftes Anrecht auf eine solche Bescheinigung, aber Sie können den Mieter um einen Nachweis bitten, dass er seine Mietzahlungen beim Vormieter fristgerecht beglichen hat.

Selbstauskünfte, die zu keinem Zeitpunkt verlangt werden dürfen

Laut Gesetz unzulässig sind Fragen nach,

  • Religion, weltanschaulicher Gemeinschaft, Ethnie oder Partei,
  • dem vorherigen Vermieter,
  • strafrechtlichen Ermittlungen oder abgeschlossenen Verfahren,
  • Familienstand und Familienplanung,
  • Hobbies, Musikgeschmack und eigenem Musikinstrument

Für diese Fragen sieht der Gesetzgeber keinen relevanten Zusammenhang mit den infrage stehenden Mietverhältnis.

Daten sind nicht alles

Sachliche Auskünfte können Ihnen manches sagen über eine Person. Hundertprozentige Sicherheit garantieren diese aber nicht. Auch der solvente Mieter mit beeindruckendem beruflichen Status kann sich als sozial inkompatibler Egomane entpuppen. Beachten Sie deshalb auch immer ihr „Bauchgefühl“, denn so etwas können Ihnen die nackten Daten nicht verraten.

Bitte beachten Sie: Dieser Artikel ist nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und erstellt. Wir können jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben übernehmen. Eine Haftung ist somit ausgeschlossen.

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert