Pressemitteilung – Zweitwohnungssteuer rechtswidrig

Kiel, 31.01.2019 (lifePR) – „Dass die Zweitwohnungssteuer in Ihrer jetzigen Form rechtswidrig ist, hat mich nicht überrascht,“ so kommentierte Alexander Blažek, Verbandsvorsitzender von Haus & Grund Schleswig-Holstein, die gestrige Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts in Schleswig (Aktenzeichen 2 LB 90/18 und 2 LB 92/18) wörtlich. Der Rechtsanwalt erläuterte weiter:

„Es verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aus Artikel 3 des Grundgesetzes, so wie die Zweitwohnungssteuer in vielen Gemeinden Schleswig-Holsteins erhoben wird. Die Kommunen legen einen Maßstab aus dem Jahr 1964 zugrunde und haben diesen nie aktualisiert. Dabei haben sich die Mieten als Grundlage der Zweitwohnungssteuer seitdem sehr unterschiedlich entwickelt. Hier gilt dasselbe wie bei der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsteuer: Die Verwaltung und die Politik müssen regelmäßig Ihre Hausaufgaben machen, um Gerechtigkeit bei der Steuer walten lassen. Nur dann darf man den Bürger zur Kasse bitten.“

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„Haus & Grund empfiehlt jedem Betroffenen, jetzt gegen die aktuellen Zweitwohnungssteuerbescheide Widerspruch mit Hinweis auf diese Entscheidung zu erheben. Die Gemeinden hingegen sollten die Zweitwohnungssteuer nicht nachbessern, sondern abschaffen,“ appellierte der Verbandschef. Zwar sei laut des Urteils eine Änderung der zugrundeliegenden Satzungen möglich. Allerdings sei der der dargestellte alternative Steuermaßstab aufwendig und bürokratisch. Wahrscheinlich koste die künftige, rechtmäßige Erhebung mehr Geld als sei dem Haushalt einbringe.

Unternehmen
Haus & Grund Schleswig-Holstein – Verband Schleswig-Holsteinischer Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e. V.

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