Kaminöfen in Mietswohnungen

Wenn die kalte Jahreszeit beginnt, sehnen sich viele Menschen nach Wärme und Gemütlichkeit im eigenen Wohnambiente. Ein knisterndes Feuer kann wesentlich zur Behaglichkeit beitragen und schafft eine kuschlige Atmosphäre. Nicht nur Hauseigentümer auch viele Mieter möchten sich den Wunsch vom Kamin erfüllen. Ein Nachfragen beim Vermieter ist der erste Schritt auf dem Weg zur natürlichen Wärme. Hat der Vermieter dem Ansinnen zugestimmt und die benötigten Gegebenheiten sind vorhanden oder wurden geschaffen, sollten Sie sich grundlegende Gedanken zum eigentlichen Verwendungszweck Ihrer Feuerstelle machen. Soll der Kamin eher einen optischen Charakter besitzen oder möchten Sie um Heizkosten zu sparen Ihre Räumlichkeiten hauptsächlich mit Kaminfeuer beheizen? Aus dem Verwendungszweck ergeben sich dann die Kaminauswahl sowie die benötigte Heizleistung.

Kaminöfen – eine umweltfreundliche Alternative



Mit Blick auf die stetig steigenden Öl- und Gaspreise, liegen die Vorteile für den Einbau eines Kaminofens klar auf der Hand. Auch gilt so ein wärmendes Holzfeuer als äußerst umweltfreundlich, da beim Verbrennen nur so viel CO2 freigesetzt wird, wie der Baum während seiner Wachstumsphase aufgenommen hat. Als Mieter dürfen Sie allerdings nicht ohne weiteres Veränderungen in Ihrer Wohnung vornehmen, schon gar nicht, wenn damit erhebliche Eingriffe in die jeweilige Bausubstanz des Gebäudes verbunden sind. Doch Vermieter stehen dem Einbau eines Kamins oftmals sehr aufgeschlossen gegenüber, erhöht dieser doch den Wohnwert der Immobilie maßgeblich. Sie sollten aber vor dem Einbau auch berücksichtigen, dass der Vermieter darauf bestehen kann, dass Sie bei einem eventuellen Auszug Ihren Kamin wieder abbauen und den ursprünglichen Wohnungszustand wieder herstellen. Diesen Aufwand sollten Sie in Ihre Kosten unbedingt mit einkalkulieren. Möglicherweise können Sie sich aber auch mit dem Nachmieter auf einen Entschädigungsaufwand einigen, wenn dieser den Kamin gern behalten möchte.

Unterschiedliche Kostenfaktoren

Berücksichtigen Sie beim Kauf Ihres Kaminofens unbedingt die gültigen Immissionsvorschriften (weitere Infos bei: Kaminofen-Ausstellung). Das 2010 in Kraft getretene Bundesimmissionsschutzgesetz gibt detailliert vor, welche Menge Feinstaub der Kaminofen ausstoßen darf. Weiterhin sollte der Ofen den bestehenden DIN- und EN-Normen entsprechen. Aus Gründen des Versicherungsschutzes sollten Sie in einer Mietwohnung das Aufstellen und Anschließen Ihres Kaminofens einer Fachfirma überlassen. Der Vermieter kann durchaus darauf bestehen, dass die Arbeiten von einer Fachfirma ausgeführt werden. Es ist wichtig, dass Sie vor der Entscheidung für einen Kaminofen diese zusätzlichen Kostenfaktoren im Blick behalten. Denn mit der Auswahl des Gerätes ist es nicht getan. Neben den Anschaffungskosten kommen Einbau-, Anschluss- sowie Brennstoffkosten auf Sie zu. Der Holzverbrauch wiederum richtet sich nach der benötigten Heizleistung. Als Formel gilt hier: ein Raummeter Holz wird pro Kilowatt Heizleistung benötigt.

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