Ein Instrument in der Mietwohnung spielen

Musik machen

Wenn das eigene Musizieren dem (bösen) Nachbarn nicht gefällt

Wird ein Musikinstrument neu erlernt, kommen am Anfang absolut nachvollziehbar die ein oder anderen schiefen und sogar falschen Töne heraus. Wohnt man in einer Mietwohnung, in der es womöglich noch hellhörig ist, beispielsweise ein Altbau, kann es leicht zu Schwierigkeiten mit den Nachbarn und letztlich dem Vermieter kommen. Manche Eigentümer nehmen sogar in den Mietvertrag auf, dass das Musizieren und Spielen eines Instruments in der Wohnung verboten ist. Komplett verbieten lässt sich dies jedoch nicht.

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Wann darf musiziert werden?

Das Spielen eines Musikinstruments in der eigenen Wohnung darf ebenso wenig untersagt werden wie das Musik hören. Hier spricht man in der Regel vom „gewöhnlichen Sozialverhalten“. Bleibt die Lautstärke im Rahmen der Zimmerlautstärke, gelten hier keinerlei Einschränkungen. Geht sie allerdings darüber hinaus, gibt es ein paar Regeln einzuhalten.

Zuerst sollten Mieter zur Klärung dieser Frage in ihren Mietvertrag oder in die Hausordnung schauen. Grundsätzlich gilt dabei, dass das Musizieren außerhalb der Ruhezeiten ausgeübt werden darf, falls es sich um „zumutbare“ Musik handelt.

Allgemein gilt die ganztägige Sonn- und Feiertagsruhe und die Nachtruhe von 22 Uhr abends bis 7 Uhr morgens. Pauschal ist zwischen 13 und 15 Uhr die Mittagsruhe einzuhalten, die allerdings je nach Gerichtsurteil und Hausordnung variieren kann. Auch der Samstag kann, wenn es die Hausordnung vorsieht, zu einem ganztägigen Ruhetag auserkoren werden.

Wie lange darf musiziert werden?

Selbstverständlich darf man nicht ausschweifend auf seinem Instrument spielen, selbst wenn die Ruhezeiten eingehalten werden. Hier geht es darum, wie viel man den Mitmenschen zumuten kann, bevor diese das Musizieren als unzumutbare Lärmbelästigung ansehen. Es gibt hier keine einheitlichen Gerichtsurteile, da sich diese an dem jeweiligen Instrument und dem Mietshaus orientieren. So ist es nachvollziehbar, dass in einem Wohnhaus mit überwiegend jungen Leuten andere Ansätze zu Grunde gelegt werden, als bei Senioren und eine Flöte differenziert von einem Schlagzeug oder Klavier behandelt wird. Grundsätzlich ist jedoch eine durchschnittliche Dauer von zwei bis drei Stunden durchgehend als zumutbar anzuerkennen.

Musizieren während der Ruhezeiten

Wer sich sonn- oder feiertags, innerhalb der Mittagsruhe beziehungsweise nachts sein Instrument schnappt und über Zimmerlautstärke spielt, riskiert nicht nur Streit mit den Nachbarn und dem Vermieter. Im ungünstigsten Fall kann dies erst zu Abmahnungen und in letzter Konsequenz zur Kündigung der Mietwohnung führen, wenn es wiederholt zu Lärmbelästigungen kommt.

Sollte eine Senkung der Lautstärke aufgrund der Bauart des Instruments nicht in Frage kommen und der Anschluss von Kopfhörern nicht möglich sein, empfiehlt es sich, den Raum mit Schallschutzeinrichtungen auszubauen. Ist dies ebenfalls unmöglich, muss entweder auf das Musizieren verzichtet werden oder ein extra Proberaum angemietet werden, der sich höchstwahrscheinlich nicht im Mietshaus befindet.

Gibt es Sonderrechte für Berufsmusiker?

Studiert man Musik oder verdient sein Geld bereits fest damit, ist der Übungsaufwand selbstverständlich größer, als wenn es nur ein Hobby wäre. Dennoch gelten die gleichen Rechte und Pflichten, wie bei den Hobbymusikern.

Zusätzlich ist zu beachten, dass man sich vom Vermieter die schriftliche Erlaubnis beziehungsweise Genehmigung erteilen lassen sollte, wenn man in seiner Mietwohnung Musikunterricht geben möchte. Können Sie diese nicht vorweisen, besteht die Möglichkeit, dass es Ihnen als Gewerbeausübung ausgelegt wird. Das ist in einer Wohnung, die angemietet wurde, unzulässig, da es sich hier in erster Linie um Wohnraum und nicht um einen Gewerberaum handelt.

Übungszeit abhängig vom Instrument

Hier haben wir ein paar Beispiele dafür, wie unterschiedlich Gerichtsurteile ausfallen können:
Wer ein Akkordeon spielt, sollte sich darauf einstellen, dass er gerade einmal 90 Minuten täglich die Tasten bedienen darf, denn das entschied das Landgericht Kleve. Für das Oberlandesgericht Karlsruhe steht fest, dass Klarinetten und Saxophone in der Woche pro Tag höchstens zwei Stunden und sonntags eine Stunde erklingen dürfen. Liebhaber des Schlagzeugs müssen ebenfalls nicht komplett auf ihr Hobby verzichten, denn verschiedene Landgerichte haben zugunsten der Drummer entschieden. In Freiburg dürfen beispielsweise sowohl vormittags als auch nachmittags jeweils eine Stunde die Drumsticks geschwungen werden.

Dass die Ansichten der Gerichte auseinandergehen, sehen wir beim Klavier am besten. Bis zu drei Stunden täglich erlaubt das Bayrische Oberste Landesgericht die Tasten zu drücken. Im Gegensatz dazu entschieden sowohl das Amtsgericht Frankfurt als auch das Oberlandesgericht Düsseldorf, dass das „Geklimper“ auf jeweils zwei beziehungsweise eineinhalb Stunden täglich begrenzt werden muss.

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