Mietpreisbremse auch in Brandenburg beschlossen

Die Landesregierung von Brandenburg hat nun ebenfalls eine Verordnung zur Einführung der Mietpreisbremse beschlossen. Die entsprechende Verordnung soll am 1.1.2016 in Kraft treten. Vermieter dürfen danach innerhalb von drei Jahren die Miete nur noch in bestimmten Grenzen erhöhen, sofern es sich nicht um Neubauten oder umfassend sanierte Wohnungen handelt.

Die folgenden Städte und Gemeinden sind von der Mietpreisbremse betroffen

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