Die Garagenordnung

Garagenordnung – das müssen Sie beachten

Bezüglich der Garagenordnung in Mietobjekten gibt es verschiedene Punkte, die Sie als Mieter beachten müssen. Das komplette Gelände, auf dem sich die angemietete Garage befindet, dürfen Sie nur im Schritttempo befahren. Auch die folgenden Punkte müssen unbedingt von Ihnen umgesetzt werden.

Die wichtigsten Regeln der Garagenordnung

Behindert Ihr Fahrzeug den Einfahrtsbereich zu den Garagen, darf es ohne Vorankündigung auf Ihre Kosten beziehungsweise auf Kosten des Fahrzeughalters abgeschleppt werden. Sie dürfen den Motor Ihres Fahrzeugs nur dann starten, wenn Sie mit diesem tatsächlich fahren müssen. Kraftstoffe, Öle sowie alle anderen brennbaren Flüssigkeiten, Stoffe und Gase unabhängig Ihrer Art dürfen nicht in Garagen gelagert werden. Auch andere brennbare Gegenstände sind von dieser Regelung betroffen. Offenes Feuer jeder Art sowie Rauchen ist in einer Garage untersagt. Auf dem gesamten Gelände, auf dem sich Ihre Garage befindet, sowie in der Garage selbst dürfen keine Reparaturen an Ihren Fahrzeugen durchgeführt werden. Darüber hinaus müssen Sie als Mieter dafür sorgen, dass die Türen Ihrer Garagen grundsätzlich verschlossen sind.

Weitere Punkte der Garagenordnung für Mieter

Sollten Sie Musikanlagen- und/oder geräte betreiben müssen diese innerhalb und außerhalb Ihrer Fahrzeuge so eingestellt werden, dass Sie keine anderen Personen mit Lärm belästigen. Zudem müssen Sie alle polizeilichen Bestimmungen, die für das Mietobjekt gelten, in allen Punkten einhalten. Das Waschen Ihrer Fahrzeuge ist auf dem kompletten Gelände, auf dem sich die gemieteten Garagen befinden, verboten. Auch Motor- und Unterbodenbehandlungen sind nicht erlaubt. Der Vermieter hat das Recht, Anordnungen zu treffen oder Anweisungen zu erteilen, sollte die bestehende Garagenordnung nicht genügen, damit Ruhe und Ordnung auf dem kompletten Garagengelände zu gewahrt werden können. Alle Anordnungen und Anweisungen des Vermieters sind in diesem Zusammenhang für Sie verbindlich, sobald sie Ihnen mitgeteilt wurden. Dazu ist es vollkommen ausreichend, wenn die Anordnungen und Anweisungen auf dem Gelände ausgehängt werden, auf dem sich Ihre Garagen befinden.

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