Pressemitteilung – ABG-Basis-System II erhält Zulassung des DIBt

Hamburg, 08.08.2018 (lifePR) – Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat das ABG-Basis-Systems II „zur Verwendung in Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen wassergefährdender Stoffe“ zertifiziert. Es ist eine Weiterentwicklung des seit 30 Jahren erfolgreich im Einsatz befindlichen ABG-Basis-Systems. Die Abdichtungen Boden- und Gewässerschutz GmbH (ABG) hat mit dem ABG-Basis-Systems II ein neues Prüfsystem entwickelt, das völlig unabhängig von den zur Anwendung kommenden wassergefährdenden Stoffen innerhalb der LAU-Anlagen ist. Der Nachweis der Dichtigkeit erfolgt damit medienunabhängig.

Seit 1994 ist das ABG-Basis-System erfolgreich im Einsatz. Die Einschränkung des ABG-Basis-Systems auf „Abfüllflächen von Tankstellen“ war dem Prüfsystem geschuldet; es blieb rechtlich für Tankstellen nach §19 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) beschränkt, wo es bis heute an über 1.000 Anlagen erfolgreich verbaut wurde. Für nicht detektierbare Medien, wie z.B. Batteriesäure, waren dem ABG-Basis-System Grenzen gesetzt.

Medienunabhängige Dauerüberwachung

„Diese Grenzen hat ABG jetzt überwunden“, sagt ABG-Geschäftsführer Kolja Winkler mit Stolz. Seine Ingenieursleistung ist die Entwicklung des neuen Prüfsystems. Im Juni 2018 zertifizierte das DIBt das ABG-Basis-System II. Nun kann auch bei anderen LAU- und HBV-Anlagen ein Dichtheitsnachweis medienunabhängig erbracht werden. Möglich ist dies durch eine doppelt verlegte Polyethylenbahn und einem zwischengelegten 5 mm dickem Geogitter als Abstandshalter. Diese werden unter dem Oberbelag, z.B. Pflaster oder Beton, verbaut. Der entstehende Hohlraum wird unter Vakuum gesetzt. Der Nachweis der Dichtigkeit erfolgt über eine zyklische Vakuumprüfung, wie sie im Tankbehälterbau bereits Standard sind. Es werden Einzel-Prüffelder bis zu 250 m² erstellt. Das System hält das Vakuum über einen Zeitraum von einem Jahr und wird dann bei einer wiederkehrenden Prüfung auf seine Funktion geprüft. Dazu wird das Vakuum abgelassen und anschließend neu wieder aufgebaut. Dieser Vorgang wird zudem für einen „digitalen Fingerabdruck“ aufgezeichnet. Die Dauerüberwachung ist gegenüber allen anderen Abdichtungstechniken für LAU-Anlagen einzigartig.

Alle Komponenten werden thermisch miteinander verschweißt 

Eine Besonderheit liegt darin, dass alle Komponenten einschließlich der Prüfleitungen bis zur Prüfarmatur, die vorzugsweise im Gebäude installiert wird, ebenfalls aus Polyethylen hoher Dichte (PEHD) bestehen und ausschließlich thermisch miteinander verschweißt sind. Bei der thermischen Verschweißung von Polyethylen kommen keine weiteren Komponenten wie Lösemittel oder sonstige Klebstoffe zum Einsatz, die eine dauerhafte Verbindung erschweren würden.

Fahrbahn oder Fläche der LAU-Anlage muss nicht geräumt werden

Ein weiterer unschlagbarer Vorteil des ABG-Basis-Systems II gegenüber Oberflächenversiegelungen oder rissbreitenbegrenzten Betons: für die wiederkehrende AwSV-Prüfung muss die Fahrbahn bzw. Fläche der LAU- oder HBV-Anlage nicht freigeräumt werden. Behälter, Fahrzeuge und Anlagen sowie Lagerwaren dürfen weiter stehen bleiben und der Betrieb kann ohne Einschränkung weiterlaufen. Das von ABG eingebaute Manometer funktioniert wie eine Ampel, die die Dichtheit anzeigt.

PEHD-Dichtungsbahnen von GSE und NAUE

Im Materialbereich kooperiert ABG mit den Firmen GSE und NAUE, die zu den weltweit führenden Herstellern von geosynthetischen Abdichtungsprodukten gehören. ABG verbaut die GSE-HD Dichtungsbahnen sowie die Carbofol® Kunststoffdichtungsbahnen von NAUE – beide aus PEHD mit einer Mindestdicke von 2 mm. Kolja Winkler: „Die Dichtungsbahnen beider Firmen sind vom DIBt zugelassen, als Abdichtungsmittel zur Verwendung in Auffangwannen und Auffangräumen in Anlagen zum Lagern von wassergefährdenden Stoffen. Wir haben mit dem ABG-Basis-System II und seinem einzigartigen Prüfsystem diesen eingeschränkten Anwendungsbereich der Materialien auf alle LAU-Anlagen, inkl. überfahrbarer Flächen erweitert.“

HBV-Anlagen und Bauwerksabdichtung

Das Einsatzgebiet des ABG-Basis-System II erstreckt sich jedoch nicht nur auf LAU, sondern ebenso auf HBV-Anlagen (Herstellen, Behandeln und Verwenden). „Da es für den den Anwendungsbereich HBV keine eigene Zulassungen gibt, werden in der Regel Zulassungen für LAU-Anlagen herangezogen und von Fall zu Fall auf Eignung geprüft“, verdeutlicht Kolja Winkler. Zudem wurde es bereits als Bauwerksabdichtung (z.B. Gasabdichtung gegenüber dem Erdreich) installiert. So verbaute ABG das ABG-Basis-Systems II u.a. bereits unter einem Waschplatz der Hamburger Feuerwehr in Hamburg-Oldenfelde, beim Bau einer Tankstelle in einem Wasserschutzgebiet bei Stade und einen Waschplatz für Straßenbaumaschinen für die Firma ESHA Straße GmbH in Hörsel.

Weitere Informationen auch im Internet unter www.abg.eu

Infoblock LAU

Die Abkürzung „LAU“ steht für Lagern, Abfüllen und Umschlagen. Diese Begriffe werden im Wasserrecht für Anlagentypen verwendet, bei deren Planung, Bau und Instandhaltung umweltrechtliche Bestimmungen für wassergefährdende Stoffe zu berücksichtigen sind. Denn von diesen Anlagen können erhebliche Gefahren für die Oberflächengewässer, das Grundwasser und den Boden ausgehen. LAU-Anlagen sind z.B. Tankstellen, Chemikalien-Lager, Fertigwarenlager, VbF-Lager (z. B. Heizöltanks), Raffinerien, Wartungsgruben, Einfüllen in Lagertanks aus Tankfahrzeugen, etc. Aus diesem Grund müssen Anlagen, Anlagenteile und technische Schutzvorkehrungen so beschaffen sein, dass wassergefährdende Stoffe nicht austreten.Den Umgang mit ihnen gibt das Wasserhaushaltsgesetz vor. Weiter wird je nach Art und Menge der Güter, die in einer AwSV-Anlage (Verordnung für Anlagen wassergefährdender Stoffe) zur Anwendung kommen, nach Gefährdungsklassen unterteilt. Wassergefährdende Stoffe sind Chemikalien und Chemikaliengemische, die allgemein, schwach (WGK 1), deutlich (WGK 2) oder stark (WGK 3) wassergefährdend sein können (WGK = Wassergefährdungsklasse).LAU-Anlagen sollen nach § 18 E-AwSVdicht, standsicher und gegenüber den zu erwartenden mechanischen, thermischen und chemischen Einflüssen hinreichend widerstandsfähig sein. Bauprodukte und Bauarten, wenn sie in diesen Anlagen als Rückhalteeinrichtung verwendet werden sollen, müssen wiederkehrend nachweislich flüssigkeitsundurchlässig sein.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert