Pressemitteilung – Sonderrechte im Mietvertrag für Studenten

Kurzfristige Studienplatzwechsel sind im Uni-Alltag nichts Ungewöhnliches. Mobilität wird sogar von Studenten erwartet. Für Vermieter, die nach Planungssicherheit suchen, gehören Studenten daher leider oft nicht zu den Lieblingsmietern. So hatte ein Vermieter in einem konkreten Fall versucht, die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten auszuhebeln, indem er einen zweijährigen Kündigungsausschluss in den Mietvertrag aufnahm. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass solche AGB-Klauseln bei Studenten meist unwirksam sind, da sie die studentischen Mieter unangemessen benachteiligen. Und so musste der betroffene Vermieter auch auf weitere Mietzahlungen seines studentischen Mieters verzichten, als dieser vorzeitig auszog (Amtsgericht Saarbrücken, Az.: 3 C 313/15).

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Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
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