Befristeter Mietvertrag

Ein befristeter Mietvertrag ist an einige Bedingungen geknüpft. Mieter und Vermieter entscheiden sich für einen besonderen Vertrag. Was genau zu beachten ist, erfahren Sie anschließend.

Gesetzmäßigkeiten 

Fakt ist, dass gewisse Voraussetzungen gelten, damit ein Zeitmietvertrag gültig ist. Ein Mietvertrag auf Zeit wird demnach auch als „qualifizierter Zeitmietvertrag“ betitelt. im Gesetz sind Einzelheiten dazu im § 575 Absatz 1 BGB festgelegt. Dringend erforderlich ist unter anderem, dass der Vermieter den Grund für die Befristung gezielt benennt. Möglich wäre zum Beispiel: Eigenbedarf, Maßnahmen zur Instandsetzung oder Unterbringung für Hausmeister und vieles mehr. Ist dies in keiner Form im Mietvertrag beschrieben, so gilt das Verhältnis für eine unbestimmte Zeit. Ist ein zeitlicher Mietvertrag zulässig, endet das Wohnrecht vom Mieter nach Ablauf der zeitlichen Befristung. Allerdings gibt es keine zeitliche Eingrenzung nach oben. Es wären demnach 10 Jahre oder mehr legitim. Eine außerordentliche Kündigung für einen Zeitmietvertrag muss die allgemeinen Vorschriften zu Kündigungsfristen aus dem Mietrecht berücksichtigen. Definitiv müssen aufgezählte Gründe schriftlich festgehalten werden. Es reicht nicht, wenn der Vermieter nur allgemeine Angaben zu den Gründen macht. Erforderlich ist eine präzise Benennung. Es reicht also nicht, wenn Eigenbedarf eingetragen wird. Dazu muss eine intensive Beschreibung erfolgen. Es ist nicht möglich, dass der Vermieter Gründe gegeneinander im Nachhinein austauscht.


Rechte und Optionen für den Mieter 

Vor Ablauf der Befristung kann der Mieter vier Monaten im Vorhinein erfragen, ob es Änderungen gibt. Dies heißt, dass der Mieter eventuell doch länger oder dauerhaft bleiben darf. Natürlich nu dann, wenn der Vermieter einwilligt und die eigenen Interessen keinen Bestand mehr für eine Befristung haben. Wenn der ursprüngliche Grund entfallen ist, hat der Mieter die Wahl, ob die Wohnung mit der Frist aufgegeben wird oder nicht. Als Mieter kann innerhalb von drei Monaten gekündigt werden. Für einen Zeitmietvertrag und beim Ausschluss der Kündigung gelten andere Zeiträume. Diese können um einiges länger sein. Der Unterschied zwischen diesen Aspekten liegt nahe. Ein befristeter Mietvertrag kann weder vom Mieter, noch vom Vermieter vorzeitig ordentlich gekündigt werden. Umsetzbar ist nur eine fristlose Kündigung, die auf einen triftigen Grund basiert. Desweiteren kann der Mieter unter gewissen Umständen einen Ersatzmieter vorschlagen. Der Vermieter kann diesen Vorschlag natürlich ablehnen.

Abschließend muss erwähnt werden, dass diese Form sehr selten vorkommt. Diese Vereinbarung zwischen zwei Parteien wird bewusst geschlossen. Für den Mieter ist klar, dass ein Termin für den Auszug bereits fest steht. Als Mieter kann dies durchaus praktisch sein, wenn ein Aufenthalt in der Stadt nicht lange sein soll. Letztendlich trifft die Entscheidung jeder selbst und die Hintergründe sind dabei ganz verschieden, speziell und oft persönlich.

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