2021-02-14 - Im Mietrecht wie auch in anderen Rechtsbereichen sind wir gewohnt, es mit der üblichen 3-jährigen Regelverjährungsfrist zu tun zu haben. Verjährung bedeutet, dass der Schuldner (oder z.B. der Schädiger) nicht mehr bezahlen muss und sich praktisch die Zahlungsverpflichtung in eine „moralische“ Verpflichtung umwandelt. Wenn es um die Zahlung von Nebenkosten, Abrechnung über Nebenkosten, Mietzins etc. geht, gilt immer diese 3-jährige Frist. Sie beginnt am 31.12. des Jahres zu laufen, in dem der An