2022-11-13 - Hat der Eigentümer aufgrund falscher Angaben, beispielsweise in Nebenkostenabrechnungen oder einer angegebenen Wohnraumgröße, die nicht korrekt ist, zu viel Geld erhalten, haben Mietparteien das Recht dieses zurückzufordern. Gleiches gilt für Vermieter, die zum Beispiel einen zu geringen monatlichen Abschlag für die jährlichen Betriebskosten berechnet haben.